Die Vorlagen sind bei den interessierten Kreisen, die sich in den Vernehmlassungen geäussert haben, grossmehrheitlich auf Zustimmung gestossen. Konkret wird der AIA mit jedem einzelnen Staat oder Territorium durch einen spezifischen Bundesbeschluss im Rahmen dieser Botschaft aktiviert. Der Informationsaustausch selbst erfolgt gestützt auf die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement, MCAA). Das MCAA wiederum beruht auf dem von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelten internationalen Standard zum Informationsaustausch.
Aufgrund der Stellungnahmen in den Vernehmlassungen sieht ein Bundesbeschluss vor, dass der Bundesrat vor dem ersten, im Herbst 2019 geplanten Datenaustausch einen Lagebericht erstellt. Dabei wird geprüft, ob die betreffenden Staaten und Territorien die Anforderungen des Standards namentlich an die Vertraulichkeit und Datensicherheit tatsächlich erfüllen.
Es ist dem Bundesrat ein Anliegen, dass unter den Staaten ein Level Playing Field geschaffen wird, das insbesondere alle wichtigen Finanzzentren einschliesst. Die Schweiz hat den AIA im Jahr 2017 mit 38 Ländern und Territorien, darunter allen Staaten der EU, eingeführt, mit denen 2018 erstmals Daten ausgetauscht werden.
Botschaft(pdf, 692kb)
Bundesbeschluss über den Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Partnerstaaten ab 2018/2019(pdf, 33kb)
Bundesbeschlüsse(pdf, 1310kb)
Ergebnisbericht(pdf, 333kb)
Adresse für Rückfragen:
Frank Wettstein, Kommunikation Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 38 56, frank.wettstein@sif.admin.ch