Im Jahr 2019 hat die EU im Rahmen der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets das Zulassungsverfahren für neues Rollmaterial europaweit harmonisiert und vereinfacht. Seither ist die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) für die Zulassung von Eisenbahnwagen und Lokomotiven im grenzüberschreitenden Verkehr zuständig.
Die Schweiz und die EU haben gemeinsam ein grosses Interesse daran, dass der grenzüberschreitende Eisenbahnverkehr möglichst reibungslos und hindernisfrei funktioniert. Darum hat der Bundesrat entschieden, die technische Säule des vierten EU-Eisenbahnpakets schrittweise in das schweizerische Recht zu übernehmen. Auf diese Weise sinkt für schweizerische Unternehmen im grenzüberschreitenden Verkehr der administrative Aufwand erheblich. Zuvor hatten sie für die Zulassungen von Rollmaterial in jedem betroffenen Land ein separates Verfahren durchlaufen müssen.
Die Schweiz und die EU haben vereinbart, die Zusammenarbeit der Schweiz mit der ERA bis zur vollständigen Übernahme des Eisenbahnpakets im Rahmen einer Übergangslösung sicherzustellen. Diese ist bis Ende 2021 befristet. An der Sitzung des Gemischten Landverkehrsausschusses vom 3. Dezember 2021 haben die beiden Delegationen vereinbart, die Übergangslösung um ein weiteres Jahr zu verlängern. Damit die entsprechende Vereinbarung unterzeichnet werden kann, bedarf es noch der Zustimmung durch den Bundesrat und die Europäische Kommission.
Aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit Corona-Pandemie fand das 40. Treffen des Gemischten Landverkehrsausschusses im Rahmen einer Video-Konferenz statt. Präsidiert wurde die Sitzung von Kristian Schmidt, Direktor für Landverkehr bei der Europäischen Kommission. Die Schweizer Delegation stand unter der Leitung von Peter Füglistaler, Direktor des Bundesamts für Verkehr (BAV).
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