Als Reaktion auf die anhaltende Militäraggression Russlands in der Ukraine hatte die EU am 21. Juli 2022 neue Sanktionsmassnahmen verabschiedet (Paket zur Aufrechterhaltung und Anpassung). Am 3. August 2022 hatte der Bundesrat entschieden, bestimmte Massnahmen des Pakets umzusetzen, deren Übernahme zeitlich oder materiell als dringlich beurteilt wurde, wie etwa das Verbot, Gold und Golderzeugnisse aus Russland zu kaufen. Per 31. August 2022 übernimmt der Bundesrat nun die technischen Massnahmen zur Aufrechterhaltung und Anpassung. Damit werden vor allem bestehende Sanktionen angepasst, wie etwa das Verbot, Einlagen entgegenzunehmen, oder Verbote im Zusammenhang mit Ratingdiensten.
Ausserdem werden nach einer vertieften Prüfung durch die zuständigen Stellen und wie vom Bundesrat am 29. Juni 2022 in Auftrag gegeben, die von der EU vorgesehenen Verbote betreffend die Vergabe öffentlicher Aufträge an russische Staatsangehörige und in Russland niedergelassene Organisationen oder Einrichtungen übernommen. Ausgenommen von diesem Verbot sind in der Schweiz ansässige russische Staatsangehörige sowie Schweizer Unternehmen in russischem Besitz.
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Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
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