26. Gemischter Ausschuss Schweiz–EU zur Personenfreizügigkeit

Medienmitteilung, 27.10.2023

Die 26. Sitzung des Gemischten Ausschusses zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) zum Freizügigkeitsabkommen hat am 26. Oktober 2023 in Brüssel stattgefunden. Die beiden Delegationen haben verschiedene Fragen betreffend die Anwendung des FZA diskutiert.

Im Rahmen des Austausches hielten beide Seiten fest, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) grundsätzlich gut funktioniert und beleuchteten in diesem Zusammenhang die wichtigsten Entwicklungen der letzten zwölf Monate sowie das allgemeine Stimmungsbild.

Die Schweiz wies dabei auch auf den Arbeits- und Fachkräftemangel hin, mit welchem sie sich derzeit konfrontiert sieht. Dieser zeigt sich einerseits aufgrund der guten konjunkturellen Entwicklung und der starken wirtschaftlichen Erholung nach der Pandemie, andererseits aber auch aufgrund der demografischen Entwicklung. Als Folge davon hat die Rekrutierung von Arbeitskräften aus dem EU-Raum im vergangenen Jahr deutlich zugenommen. Die Migrationsdebatte wird in der Schweiz seither in einem Kontext allgemein hoher Zuwanderung erneut intensiv geführt.

Entscheid zu Ventilklausel gegenüber Kroatien noch 2023

Der Bundesrat hatte am 16. November 2022 beschlossen, die in Art. 10 Abs. 4d des FZA vorgesehene Schutzklausel für Kroatien zu aktivieren. Damit wurden ab dem 1. Januar 2023 für kroatische Staatsangehörige, die ab diesem Datum eine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufnehmen wollen, wieder Höchstzahlen für Kurzaufenthaltsbewilligungen (Ausweis L EU/EFTA) und Aufenthaltsbewilligungen (Ausweis B EU/EFTA) eingeführt, dies vorerst bis Ende 2023. Die Schweizer Delegation hat die EU anlässlich des Gemischten Ausschusses darüber informiert, dass der Bundesrat vor Ende 2023 über eine allfällige Verlängerung der Ventilklausel gegenüber kroatischen Erwerbstätigen für das Jahr 2024 entscheiden wird.

Anwendung des FZA für Schweizer Staatsangehörige in EU-Mitgliedstaaten

Die Schweiz und die EU haben sich über weitere konkrete Umsetzungsfragen des FZA in der Schweiz sowie in der EU und ihren Mitgliedsstaaten ausgetauscht. Die Schweizer Delegation wies darauf hin, dass Schweizer Staatsangehörige in einzelnen EU-Mitgliedstaaten von Gesetzgebungen betroffen sind, die aus Sicht der Schweiz nicht mit dem FZA kompatibel sind. Die EU-Kommission wurde daher aufgefordert, entsprechende Lösungen mit den betroffenen Mitgliedstaaten zu suchen. Damit soll sichergestellt werden, dass auch in den EU-Mitgliedstaaten ansässige Schweizer Staatsangehörige vollumfänglich von den im FZA verankerten Rechten profitieren können.

Hintergrund des Gemischten Ausschusses Schweiz–EU zur Personenfreizügigkeit

Der Gemischte Ausschuss Schweiz–EU trifft sich in der Regel einmal pro Jahr, um gemeinsam Anwendungsfragen des FZA zu besprechen. Die Sitzung des Gemischten Ausschusses stand dieses Jahr unter dem Vorsitz der EU-Kommission und fand in Brüssel statt. Die Schweizer Delegation führte Regula Mader, Vizedirektorin im Staatssekretariat für Migration (SEM), an. Die EU-Delegation stand unter der Leitung von Nicolas von Lingen, Sektionsleiter beim Generalsekretariat der Europäischen Kommission für die EWR-Länder, die Schweiz, Andorra, Monaco und San Marino.


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