Das Schweizerische Seeschifffahrtsamt stellt den Seeleuten schweizerischer Nationalität das Seemannsbuch aus. Die erforderlichen Fähigkeitsausweise hingegen müssen im Ausland erworben werden. Junge Seeleute können bei den Reedereien ein sechsmonatiges Praktikum absolvieren.
Informationen und erforderliche Voraussetzungen für Seeleute
Ausbildung und Ausweise
Das Schweizerische Seeschifffahrtsamt (SSA) kann gemäss Artikel 66 des Seeschifffahrtsgesetzes Seeleuten mit Schweizer Bürgerrecht ein Seemannsbuch ausstellen. Der Antragssteller bzw. dessen Arbeitgeber muss dem SSA den Bedarf nachweisen.
In der Schweiz gibt es keine Anbieter von maritimen Kursen oder Ausbildungen, die die Anforderungen des Internationalen Übereinkommens über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Fähigkeitsausweisen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Übereinkommen) erfüllen. Das SSA stellt aus diesem Grund keine eigenen Befähigungszeugnisse (Certificates of Competency, CoC) oder Befähigungsnachweise (Certificates of Proficiency, CoP) gemäss den Änderungen des STCW-Übereinkommens von 2010 (Manila-Änderungen 2010) aus. Im Ausland erworbene Befähigungszeugnisse (für den Einsatz auf allen Frachtschiffen) und Befähigungsnachweise (für den Einsatz auf Tankschiffen) werden für den Dienst auf Seeschiffen unter Schweizer Flagge anerkannt (auf Antrag wird ein Endorsement ausgestellt).
Das SSA weist alle Seeleute und Interessenten darauf hin, dass sämtliche erforderlichen Kurse und Ausweise im Ausland erworben werden müssen. Dabei soll es sich um ein Land handeln, das von der Internationalen Maritimen Organisation (IMO) auf der Liste der Staaten aufgeführt ist, die die Bestimmungen des STCW-Übereinkommens vollumfänglich anwenden (die Bestimmungen der Regeln I/7 und I/8 des STCW-Übereinkommens müssen vom IMO-Mitgliedstaat umgesetzt werden).
Kontakt für Bord-Ausbildungen
Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt (BBS)
Buschhöhe 8
28357 Bremen
Telefon: +49 4211 73 67-0
Telefax: +49 4211 73 67-15
Kontakt für Schifffahrtskaufleute
Zentralverband Deutscher Schiffsmakler (ZVDS)
Schopenstehl 15
20095 Hamburg
Telefon: +49 40 32 60 82
Telefax: +49 40 33 19 95
STCW-Übereinkommen
Die Bestimmungen für Seeleute in der internationalen Handelsschifffahrt sind im Internationalen Übereinkommen von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Fähigkeitsausweisen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Übereinkommen) standardisiert. Am 9. März 1987 stimmte die Bundesversammlung dem Beitritt zum Übereinkommen zu, das in der Schweiz am 15. März 1988 in Kraft getreten ist. Dieses Übereinkommen wurde zuletzt im Jahr 2010 durch die Manila-Änderungen erweitert, die am 1. Januar 2012 in Kraft getreten sind.
Medizinisches Zeugnis für Seeleute gemäss STCW-Übereinkommen
Alle auf einem Handelsschiff beschäftigten Personen müssen über ein medizinisches Zeugnis gemäss STCW-Übereinkommen (STWC Code Section A-I/9) verfügen, das von der vom Schweizerischen Seeschifffahrtsamt bezeichneten Stelle ausgestellt werden muss. Das Zeugnis ist höchstens zwei Jahre gültig.
Ausländische medizinische Zeugnisse werden für den Dienst auf Seeschiffen unter Schweizer Flagge anerkannt, wenn sie den Bestimmungen des STCW-Übereinkommens entsprechen (STCW Code Section A-I/9).
Kontakt für die medizinische Untersuchung von Seeleuten in der Schweiz
azb ag (arbeitsmedizinisches zentrum basel)
Güterstrasse 107 (Magnet-Areal)
4133 Pratteln
Schweiz
Tel. +41 61 821 82 60
Informationen für Auszubildende und angehende Seeleute
Die Schifffahrtsindustrie ist ein äusserst wettbewerbsintensiver und internationaler Arbeitsmarkt. Interessentinnen und Interessenten mit einer guten Gesundheit, Berufsmatura oder gymnasialen Matura stehen spannende Möglichkeiten für Karrieren in der Schifffahrtsindustrie sowie verwandten Branchen offen.
Kandidaten für ein Praktikum (in der Regel sechs Monate ununterbrochene Fahrzeit) müssen sich direkt bei den Reedereien bewerben und dabei mindestens folgende, auf eigene Kosten erworbene Unterlagen vorweisen können:
Medizinisches Zeugnis gemäss STCW-Übereinkommen
STCW-Zertifikat «Basic Safety Training» (kann nur im Ausland erworben werden; für Kursanbieter siehe z.B. Maritime Training Pilot)
Jede Ausbildung zum Schiffsoffizier (Deck oder Maschine) findet im Ausland statt. Für erfolgreiche Absolventen von nautischen (Fach-)Hochschulen bietet das SSA eine begrenzte Anzahl Praktikumsplätze.