Erwerbstätigkeit untersteht der Kompetenz des zuständigen Migrationsamtes des Kantons auch wenn diese nur temporär und weniger als 90 Tage beträgt. Der Arbeitgeber muss die nötigen Schritte in der Schweiz unternehmen und beim zuständigen Migrationsamt einen Antrag auf Arbeitserlaubnis für den Antragsteller einreichen.
Sobald die Autorisierung erteilt wurde, wird der Antragsteller gebeten, nach vorheriger Terminvereinbarung (pri.visa@eda.admin.ch), die folgenden Dokumente persönlich im Regionalen Kosularcenter Westbalkan einzureichen.
Im Prinzip sind folgende Unterlagen der zuständigen Schweizer Vertretung vorzulegen:
Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde (Original oder Fotokopie)
Gültiger Pass (Original)
Passfoto
Visumantragsformular
Visumgebühr