Bilaterales Rahmenabkommen mit Bulgarien
Die Schweiz hat im September 2022 ein bilaterales Rahmenabkommen mit Bulgarien unterzeichnet, das nach der Ratifizierung durch das bulgarische Parlament am 29. Dezember 2022 in Kraft trat. Dieses Abkommen legt die Ziele des Beitrags, seinen Umfang, die Form und die Verwendung der Hilfe sowie die wichtigsten Bestimmungen für seine Umsetzung fest.
Das schweizerisch-bulgarische Kooperationsprogramm trägt den aktuellen Bedürfnissen Bulgariens Rechnung und bietet Möglichkeiten für den Aufbau von Kapazitäten und den Transfer von Schweizer Fachwissen in Bereichen von gemeinsamem Interesse. Mit einer Schweizer Unterstützung von insgesamt 92,5 Mio. CHF ergänzt das Programm die bulgarischen Bemühungen in den Bereichen Migrationssteuerung und Erhöhung der öffentlichen Sicherheit, Klimaschutz, Stärkung der Sozialsysteme und Einbindung der Zivilgesellschaft.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verringerung der (Jugend-)Arbeitslosigkeit und der Förderung des Wirtschaftswachstums durch die duale Berufsbildung, die auf bestehenden Partnerschaften zwischen bulgarischen Berufsschulen und dem Privatsektor aufbauen wird. Außerdem sollen Mechanismen zur Qualitätssicherung im Bildungssystem eingeführt werden. Eine weitere Initiative zielt auf die Verhinderung des Schulabbruchs ab und wird sich auf die Integration von Minderheiten und sozial benachteiligten Gruppen in das Bildungssystem konzentrieren, während gleichzeitig integrierte Sozial- und Gesundheitsdienste angeboten werden.
Das Rahmenabkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Bulgarien über die Umsetzung des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der Europäischen Union wurde am 20. September 2022 geschlossen.
Der Anhang enthält den länderspezifischen Aufbau, in dem die thematische und geografische Aufteilung des Beitrags und die zwischen der Schweiz und Bulgarien vereinbarten spezifischen Regeln sowie die Zuweisung von Zuständigkeiten und Aufgaben an die an der Umsetzung des schweizerisch-bulgarischen Kooperationsprogramms beteiligten Stellen festgelegt sind.