Heirat/Eingetragene Partnerschaft


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Sie möchten heiraten oder Ihre Partnerschaft eintragen lassen. Ihr Hauptansprechpartner ist das Zivilstandsamt, auf dem Sie Ihre Ehe schliessen oder Ihre Partnerschaft eingehen möchten. Es legt die erforderlichen Dokumente und die Bedingungen fest. Informieren Sie sich frühzeitig über die Formalitäten und die notwendigen Zivilstandsdokumente.

Hat die Heirat oder die Eintragung der Partnerschaft im Ausland stattgefunden, muss sie von der zuständigen Behörde in der Schweiz in das schweizerische Personenstandsregister eingetragen werden. Hat die Heirat in der Schweiz stattgefunden, muss Ihre Zivilstandsänderung im Auslandschweizerregister eingetragen werden. Zu diesem Zweck müssen Sie Ihrer Schweizer Vertretung bestimmte Dokumente zukommen lassen.

Heirat/Partnerschaft im Ausland geplant

Ihre Heirat/Eintragung Ihrer Partnerschaft im Ausland unterliegt dem Recht des betreffenden Staates. Informieren Sie sich frühzeitig über die notwendigen Formalitäten.

Heirat in der Schweiz geplant

Für eine Heirat in der Schweiz ist ein Vorbereitungsverfahren notwendig. Informieren Sie sich bitte frühzeitig über die notwendigen Formalitäten.

Nach der Heirat/Eintragung der Partnerschaft im Ausland

Ihre Heirat/Eintragung Ihrer Partnerschaft im Ausland muss im schweizerischen Personenstandsregister eingetragen werden.

Nach der Heirat in der Schweiz

Die Zivilstandsänderung muss im Auslandschweizerregister eingetragen werden.

Ehe für alle in der Schweiz − Geltende Bestimmungen seit dem 1. Juli 2022

In der Schweiz können gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Eine Partnerschaft kann nicht mehr geschlossen werden. Eine bestehende eingetragene Partnerschaft kann in eine Ehe umgewandelt werden.