Gültig am:
Publiziert am: 09.05.2023

Die Sonderinformation «Coronavirus (Covid-19)» ist entfernt worden. Beachten Sie die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG und den Fokus Coronavirus (Covid-19).
BAG
Fokus Coronavirus (Covid-19)


Reisehinweise für Kamerun

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen in verschiedene Landesteile wird abgeraten. Siehe Kapitel spezifische regionale Risiken.

Die Sicherheitslage bleibt in der gesamten Sahelzone kritisch, einschliesslich in der Subregion des Tschadsees. Die multinationale Einsatztruppe (FMM) führt militärische Operationen in der Region Extrême-Nord durch. Im Grenzgebiet zu Nigeria sind Kämpfer der terroristischen Gruppierung Boko Haram weiterhin aktiv.

Im ganzen Land besteht das Risiko von Anschlägen durch terroristische Gruppierungen. In den Regionen Nord und Extrême-Nord haben wiederholte Anschläge Todesopfer und Verletzte gefordert. In Yaoundé, Douala und Bamenda kommen vermehrt kleinere Explosionen vor. Sie richten sich in erster Linie gegen staatliche Einrichtungen und Märkte und verursachen Personen- und/oder Sachschäden. Lassen Sie Vorsicht walten, besonders an öffentlichen Plätzen wie Märkten, Busbahnhöfen, sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden, Polizeistationen, Militäreinrichtungen, religiösen Stätten, an Veranstaltungen und an sämtlichen von ausländischen Personen häufig frequentierten Orten wie Einkaufszentren, Restaurants etc.
Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Die angespannte Sicherheitslage in der Zentralafrikanischen Republik wirkt sich auch auf die östlichen Regionen Kameruns aus. Zahlreiche Flüchtende befinden sich auf kamerunischem Territorium.

Aufgrund der allgemein sehr schwierigen Lebensbedingungen der Bevölkerung muss mit Strassenprotesten gerechnet werden. Ausschreitungen und gewalttätige Zusammenstösse kommen vor. Zum Beispiel sind im September 2020 bei politischen Protesten in Douala mehrere Personen durch Schüsse verletzt worden.

Auch Verspätungen und Behinderungen des Reiseverkehrs können die Folge sein. Im Falle von Strassensperren und Streiks bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal nach alternativen Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in Yaoundé hat bei Blockaden nur eng begrenzte – je nach Situation gar keine – Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen. Versuchen Sie nicht Strassenblockaden zu passieren, da dies zu gewaltsamen Reaktionen führen kann.

Berücksichtigen Sie diese Faktoren bei der Reisevorbereitung, und planen Sie genügend Zeit und finanzielle Mittel ein. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage in Ihrem Zielgebiet und die Durchführbarkeit der geplanten Reise. Befolgen Sie die Anweisungen der kamerunischen Behörden und meiden Sie Regionen, in denen Spannungen auftreten sowie generell Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Bakassi-Halbinsel: Die Bakassi-Halbinsel ist 2008 nach langjährigen Grenzstreitigkeiten von Nigeria an Kamerun abgetreten worden. Die öffentliche Ordnung ist noch nicht gewährleistet, zum Beispiel ist die Kriminalitätsrate sehr hoch und es besteht das Risiko von Entführungen. Im November 2022 sind drei Mitarbeitende einer Erdölfirma entführt worden. Von Reisen auf die Bakassi-Halbinsel wird abgeraten.

Norden des Landes, Grenzgebiete zu Tschad und Nigeria: Das Risiko von Überfällen und Entführungen durch terroristische Gruppierungen und Banditen ist in dieser Region sehr hoch. Das Risiko besteht auch für Reisende und Mitarbeitende von Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen. Zum Beispiel sind im März 2022 bei einem Überfall auf ein Dorf in der Region Extrême-Nord zwölf lokale Personen entführt worden. Im Februar 2022 sind in Fotokol (Extrême-Nord) fünf Personen Mitarbeitende von Médecins Sans Frontières entführt worden, darunter drei ausländische Personen.
In der Region Extrême-Nord fordern ethnisch motivierte, gewaltsame Zusammenstösse zwischen verschiedenen Volksgruppen immer wieder Todesopfer und Verletzte. Von Reisen in die Regionen Adamaoua, Nord und Extrême-Nord und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.
Meiden Sie die Grenzgebiete zu Tschad und Nigeria grossräumig.

Osten des Landes, Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik: Die prekäre Sicherheitslage in der Zentralafrikanischen Republik wirkt sich auch auf das Grenzgebiet zu Kamerun aus. Zahlreiche Flüchtende aus der Zentralafrikanischen Republik befinden sich auf kamerunischem Territorium. Bewaffnete und gewalttätige Gruppierungen dringen häufig auf kamerunisches Gebiet ein. Es besteht ein hohes Risiko von Überfällen durch gewalttätige Strassenräuber sowie die Gefahr von Entführungen zwecks Lösegelderpressung. Von Reisen in das Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik wird abgeraten.

Regionen Nord-Ouest und Sud-Ouest: In diesen zwei englischsprachigen Regionen bestehen Spannungen zwischen separatistischen Gruppierungen und der Zentralregierung. Das Risiko von Attentaten und Entführungen durch bewaffnete Gruppierungen ist hoch. Immer wieder kommt es zu politisch bedingten Unruhen, vor allem in Bamenda. Gewaltsame Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften sowie bewaffnete Überfälle auf Sicherheitskräfte haben wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert. Bei gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppierungen hat es wiederholt Tote und Verletzte gegeben. Schiessereien zwischen den Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppierungen können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Es kommen immer wieder kleinere Explosionen vor. Sie verursachen Personen- und/oder Sachschäden. Zeitweise werden auf den Zufahrtsstrassen zu den grösseren Städten Strassensperren und Checkpoints errichtet. An den von den Sicherheitskräften kontrollierten Checkpoints kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen.
Beispiele von Sicherheitsvorfällen:

  • Am 25. September 2022 wurden in Kumbo fünf Mitarbeitende aus einem Krankenhaus entführt.
  • Am 6. September 2022 beschossen Separatisten in Ekona einen Bus. Mehrere Personen wurden getötet oder verletzt.
  • Am 30. April 2022 wurden in Bamenda eine Senatorin und ihr Fahrer entführt.
  • Am 22. August 2021 ist ein kanadischer IKRK-Mitarbeiter bei einem Überfall in Bamenda verletzt worden, einen Tag später ist er an seinen Verletzungen verstorben;
  • Am 15. Juni 2021 sind in Mundemba in der Region Sud-Ouest sechs Beamte entführt worden;
  • Am 14. Februar 2021 wurden bei zwei Angriffen im Sud-Ouest mehrere Personen getötet und verletzt.
  • Am 7. Januar 2021 wurden sieben Studierende von der Universität Bamenda entführt.

Von Reisen in die Regionen Nord-Ouest und Sud-Ouest wird abgeraten.

Kriminalität

Das Ausmass der Gewaltkriminalität ist vor allem in den zwei grössten Städten Douala und Yaoundé Besorgnis erregend: Entreissdiebstähle, Einbrüche, Diebstähle von Autos, insbesondere Allradfahrzeugen, unter Androhung/Anwendung von Gewalt sowie Vergewaltigungen. Raubüberfälle sind auch in Restaurants und Hotels verübt worden. Strassenbanditen sind im ganzen Land aktiv, auch in den Vororten grösserer Städte. Im Oktober 2020 wurde in Kribi (Provinz Süd) ein französischer Staatsangehöriger überfallen und entführt.

Unter anderem werden nachstehende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Wertsachen und eine Fotokopie Ihres Passes im Hotelsafe.
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt.
  • Vermeiden Sie nächtliche Spaziergänge und Taxifahrten, selbst für kurze Distanzen. Nehmen Sie notfalls ein Hoteltaxi.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Unternehmen Sie Überlandfahrten ausschliesslich tagsüber.
  • Führen Sie ein Mobiltelefon mit einem lokalen Chip mit sich und speichern Sie Telefon-Nummern, die Sie im Notfall erreichen möchten, ab.
  • Geschäftsleuten wird empfohlen, neue Geschäftsbeziehungen vorsichtig anzugehen und durch eine erfahrene, vertrauenswürdige Firma oder Agentur vermitteln zu lassen.
  • Seien Sie vorsichtig mit Kontakten über das Internet. Es kommt vor, dass Kriminelle vorgeben, eine Freundschaft oder Geschäftsbeziehung anbahnen zu wollen und Personen einladen. Einmal im Land, werden diese Personen bedroht oder entführt, um Geld zu erpressen.
  • Seien Sie sich bewusst, dass Korruption verbreitet ist und auch die Polizei involviert sein kann. Versuchen Sie, Ihre Interessen überlegt und höflich zu wahren.

Im Golf von Guinea und in den kamerunischen Gewässern ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein beträchtliches Unfallrisiko. Der Strassenzustand ist ausserdem schlecht. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Es besteht eine Zugverbindung zwischen Douala und Yaoundé sowie Ngaoundere, deren Infrastruktur jedoch schlecht gewartet ist. Unfälle sind relativ häufig.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • die Beleidigung des Präsidenten und seiner Familie
  • das Fotografieren von militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Ministerien, Brücken usw.)
  • das Tragen von militärähnlicher Bekleidung.
  • gleichgeschlechtliche Beziehungen

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Strafverfahren können sich über Jahre hinziehen.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Die Bevölkerung setzt sich aus über 200 verschiedenen Ethnien zusammen. Viele Regionen haben einen grossen muslimischen Bevölkerungsanteil. Passen Sie Kleidung und Verhalten den unterschiedlichen lokalen Gepflogenheiten an und fotografieren Sie Personen nur mit deren Zustimmung. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Naturbedingte Risiken

Der Mount Cameroon ist ein aktiver Vulkan. In seiner Umgebung sind leichtere Erdbeben jederzeit möglich. Aus den Kraterseen Lac Nyos und Monoum können giftige Gase austreten.

Von September bis November muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die schweizerische Botschaft in Yaoundé.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grösseren Städte ist die medizinische Versorgung nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen einen Vorschuss (Bargeld in Landeswährung). Das zur Behandlung notwendige Material und Medikamente müssen von den Patientinnen und Patienten selbst (respektive den Angehörigen) besorgt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Tragen Sie immer Ihren Pass und den Impfausweis auf sich, damit Sie sich bei den häufigen Polizeikontrollen ausweisen können.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 117
Zollvorschriften: Douanes camerounaises

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Yaoundé

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.