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Todesfall
Der Tod einer Schweizerin oder eines Schweizers, ihres Ehegatten bzw. seiner Ehegattin oder ihrer eingetragenen Partnerin bzw. seines eingetragenen Partners muss der Schweizer Auslandvertretung gemeldet werden, damit die verschiedenen Schweizer Register aktualisiert werden können.
Tritt der Todesfall im Ausland ein, übermitteln die ausländischen Behörden die Todesurkunde nicht automatisch der schweizerischen Vertretung. Deshalb müssen Sie ihr die notwendigen Dokumente zustellen. Die Zivilstandsbehörde in der Schweiz ist für die Eintragung des Todesfalls in ihrem Register zuständig.
Stirbt eine im Auslandschweizerregister eingetragene Person in der Schweiz, muss der Todesfall ebenfalls der Schweizer Vertretung gemeldet werden.
- Original der Todesurkunde
- Schweizer Identitätsausweise der verstorbenen Person (Pass und Identitätskarte); auf Wunsch der Familienangehörigen werden die entwerteten Dokumente als Andenken zurückgegeben (bitte dies im Voraus erwähnen).
- Adressangaben einer Kontaktperson der Hinterbliebenen
Ein im Ausland eingetretener Todesfall muss in das schweizerische Personenstandsregister eingetragen werden. Die Eintragung ist kostenlos.
Lassen Sie der für den Wohnort der verstorbenen Person zuständigen Vertretung dazu folgende Dokumente und Informationen zukommen:
Die Originaldokumente sind für die zuständige Zivilstandsbehörde in der Schweiz bestimmt und dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Sie werden nicht zurückgegeben. Fotokopien werden nicht akzeptiert. Gegebenenfalls können weitere Dokumente angefordert werden.
Falls eine vertiefte Überprüfung der ausländischen Zivilstandsdokumente durch eine Vertrauensanwältin oder einen Vertrauensanwalt der Schweizer Vertretung notwendig ist, gehen die dadurch entstehenden Kosten zu Ihren Lasten.
- Fotokopie der Schweizer Todesurkunde
- Schweizer Identitätsausweise der verstorbenen Person (Pass und Identitätskarte), sofern diese nicht bereits von einem Passbüro in der Schweiz entwertet wurden. Auf Wunsch der Familienangehörigen werden die entwerteten Dokumente als Andenken zurückgegeben (bitte dies im Voraus erwähnen).
- Adressangaben einer Kontaktperson der Hinterbliebenen
Ein in der Schweiz eingetretener Todesfall muss der Schweizer Auslandvertretung gemeldet werden, damit die Daten im Auslandschweizerregister aktualisiert werden können. Das Verfahren ist kostenlos.
Lassen Sie der für den Wohnort der verstorbenen Person zuständigen Vertretung dazu folgende Dokumente und Informationen zukommen:
Bei einem Todesfall im Ausland ist die Zivilstandsbehörde des Sterbeorts im Ausland für die Ausstellung der Todesurkunde zuständig.
Bestellung einer Todesurkunde bei einem Todesfall in der Schweiz:
Wenn Sie mit der verstorbenen Person zivilrechtlich verbunden waren und bei der Heirat oder der Begründung der eingetragenen Partnerschaft den Namen geändert haben, können Sie Ihren Ledignamen wieder annehmen. Wenden Sie sich dazu an die Schweizer Auslandvertretung.
Gegebenenfalls müssen Sie auch bestimmte amtliche Dokumente (Reisepass, Identitätskarte, Führerausweis usw.) bei der zuständigen Behörde erneuern.