Zwischen der Schweiz (CH) und dem Fürstentum Liechtenstein (FL) besteht kein Abkommen für Doppelbürger. Aus diesem Grund gilt grundsätzlich das Territorialitätsprinzip und die Doppelbürger haben kein Wahlrecht.
Daraus folgt:
- Doppelbürger der CH und des FL, die in FL wohnen und in der Schweiz
eine berufliche Tätigkeit ausüben ein Studium oder eine andere Ausbildung absolvieren sind in der Schweiz militärdienstpflichtig. - Die Rekrutierung erfolgt nach geltendem Militärgesetz bis zum
31. Dezember des 25. Altersjahres - Die Militärdienstpflicht dauert bis zum vollendeten 30. Altersjahr.
- Wer altershalber nicht mehr rekrutiert wird, bezahlt den Wehrpflichtersatz.