Militärpflicht

Zwischen der Schweiz (CH) und dem Fürstentum Liechtenstein (FL) besteht kein Abkommen für Doppelbürger. Aus diesem Grund gilt grundsätzlich das Territorialitätsprinzip und die Doppelbürger haben kein Wahlrecht.

Daraus folgt:

  1. Doppelbürger der CH und des FL, die in FL wohnen und in der Schweiz 
    eine berufliche Tätigkeit ausüben ein Studium oder eine andere Ausbildung absolvieren sind in der Schweiz militärdienstpflichtig.
  2. Die Rekrutierung erfolgt nach geltendem Militärgesetz bis zum
    31. Dezember des 25. Altersjahres
  3. Die Militärdienstpflicht dauert bis zum vollendeten 30. Altersjahr.
  4. Wer altershalber nicht mehr rekrutiert wird, bezahlt den Wehrpflichtersatz.

 

Volljährigkeit im Ausland und Schweizer Militärpflicht

Sie sind als Auslandschweizer zusammen mit Ihrer Familie bei einer Schweizer Vertretung im Ausland angemeldet und haben die gesetzliche Volljährigkeit bzw. das 18. Altersjahr erreicht. In dem Jahr, in dem Sie volljährig werden, wird die für Ihren Wohnort zuständige Schweizer Vertretung Sie auffordern, sich unabhängig von Ihrer Familie ins Auslandschweizerregister eintragen zu lassen.

Gleichzeitig wird Ihnen das Merkblatt „Informationen für Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen zur Militärdienstpflicht“ zugestellt. Daraus entnehmen Sie sämtliche für Sie relevanten Informationen im Zusammenhang mit der Militärdienstpflicht sowie verschiedene Links auf die Webseiten der Schweizer Armee.

Nehmen Sie bitte mit der für Ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung Kontakt auf, wenn Sie nach Erreichen der Volljährigkeit bzw. Ihres 18. Lebensjahrs nicht zur Anmeldung aufgefordert wurden und Ihnen kein Merkblatt „Informationen für Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen zur Militärdienstpflicht“ zugestellt worden ist.