Detaillierte Informationen finden Sie auf der französischen Seite.
Gebühren für ein Einreisevisum
Die Gebühren sind in der Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Gebührenverordnung AuG, GebV-AuG, SR 142.209) sowie im Visakodex geregelt. Die Beträge werden in der von der Schweizer Vertretung festgelegten Währung erhoben.
Die Visumgebühr ist bei der Einreichung des Antrags zu entrichten. Wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen oder dieser abgelehnt wird, wird Ihnen die Gebühr nicht zurückerstattet.
Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Anpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.