Im Prinzip sind folgende Unterlagen der zuständigen Schweizer Vertretung vorzulegen:
- Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde (Original oder Fotokopie)
- Gültiger Pass (Original)
- Passbild
- Visumantragsformular (langfristige Aufenthalte)
- Visumgebühr
Sollte Ihr Aufenthalt in der Schweiz nicht länger als 90 Tage dauern, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Vertretung in Verbindung.