Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements, im Ständerat am 5. Dezember 2017
«Neuseeland hat uns noch einmal bestätigt, dass die Daten, wie alle anderen Daten, die im automatischen Informationsaustausch ausgetauscht werden, ausschliesslich für Steuerzwecke verwendet würden. Man kann also davon ausgehen, dass es, wenn es um solche Renteneinkommen geht, einfach eine Nachbesteuerung geben würde, aber keine strafrechtlichen Verfahren.»
«Wir vertrauen selbstverständlich darauf, dass Neuseeland diese Daten, so, wie das uns zugesichert wurde, nur zu allfälligen Nachbesteuerungen verwenden wird und sonst nicht. Das wurde uns auch schriftlich zugesichert, was uns die Möglichkeit geben würde einzugreifen, wenn es anders wäre.»