Gültig am:
Publiziert am: 16.07.2024

Diese Reisehinweise sind überprüft und mit redaktionellen Änderungen publiziert worden.


Reisehinweise für Neuseeland

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Kleinkriminalität, wie Taschendiebstähle und Fahrzeugaufbrüche, kommt vor allem an Touristenorten vor. Lassen Sie keine Wertsachen und Dokumente im Fahrzeug liegen.

In den Städten nimmt die Bandenkriminalität zu. Es ist wiederholt zu Auseinandersetzungen mit Schusswaffen zwischen verschiedenen kriminellen Banden gekommen.

Verkehr und Infrastruktur

Es gilt Linksverkehr. Die Hauptstrassen sind gut ausgebaut. In ländlichen Gegenden sind die Strassen teilweise nicht asphaltiert. Für die Benützung gewisser Strassen wird eine Gebühr erhoben.
Toll road information

Driving on New Zealand roads

Öffentlicher Verkehr:
Es besteht ein gut ausgebautes Busnetz und ein bescheideneres Bahnnetz. Die grösseren Städte können auch per Flugzeug erreicht werden. Zwischen Nord- und Südinsel gibt es einen dichten Fährverkehr.
Travelling by public transport

Die Sicherheitsvorkehrungen für Inlandflüge entsprechen teilweise nicht europäischen, resp. internationalen Standards.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Das Gesetz legt für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker diverse strafbare Obergrenzen des Blutalkoholgehaltes fest.
Road Code

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen bestraft.

Kulturelle Besonderheiten

Bei Besuchen von sogenannten "Marae" (Begegnungs- und Versammlungsstätten der Maori) wird empfohlen, sich vorher beim lokalen Touristenbüro über die einzuhaltenden Vorschriften zu informieren und das Verhalten den lokalen Gepflogenheiten anzupassen.

Naturbedingte Risiken

Neuseeland liegt in einem Erdbebengebiet. Auf der Nordinsel befinden sich zahlreiche Vulkane. Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im südostasiatischen oder pazifischen Raum ausgelöst werden, können unter Umständen auch Neuseeland erreichen.

Vor allem während der Zyklon-Saison können starke Regenfälle Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
MetService

Ministry of Civil Defence and Emergency Management

GeoNet: earthquakes, volcanos, landslides, tsunamis

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Wellington.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Es kommt vor, dass Krankenhäuser und Arztpraxen eine finanzielle Garantie resp. einen Kostenvorschuss verlangen für Behandlungen von Patientinnen und Patienten, die nicht einer neuseeländischen Krankenversicherung angeschlossen sind. Andernfalls muss spätestens beim Verlassen des Krankenhauses der volle Rechnungsbetrag beglichen werden. Für unfallbedingte Notfallbehandlungen werden in der Regel die Kosten von der staatlich neuseeländischen Unfallversicherung Accident Compensation Corporation ACC übernommen.
ACC

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Um zu verhindern, dass Krankheitserreger eingeschleppt werden, sind die Einfuhrbestimmungen und -kontrollen unter anderem für organische Produkte (Lebensmittel, Pflanzen, Holz, etc.) sehr streng. Wer solche Güter mitbringt, aber auf der Zolldeklaration nicht aufführt, muss mit hohen Bussen rechnen. Im Extremfall können selbst Haftstrafen verhängt werden. Informieren Sie sich vor der Abreise beim neuseeländischen Generalkonsulat in Genf über die genauen Vorschriften oder konsultieren Sie die Internetseite der neuseeländischen Zollverwaltung.
New Zealand Customs Service

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei den neuseeländischen Behörden über die genauen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, besonders, wenn Sie ein Studium, ein Praktikum oder eine bezahlte oder unbezahlte Arbeit (z.B. auf einem Bauernhof etc.) aufnehmen möchten. Die neuseeländischen Immigrationsbehörden prüfen bei der Einreise den Aufenthaltszweck genau. Im Zweifelsfall können sie die Einreise verweigern.

Auch Personen, die die Bedingungen für eine visumfreie Einreise erfüllen, müssen über die New Zealand Electronic Travel Authority (NZeTA) eine Berechtigung zur Einreise beantragen.
Immigration New Zealand

Information about NZeTA

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 111
Neuseeländische Polizei: Tipps für einen sicheren Aufenthalt

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Neuseeland
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.