Gültig am:
Publiziert am: 01.10.2024

Weiterhin gültig: Von Reisen in das Besetzte Palästinensische Gebiet inklusive Ostjerusalem wird abgeraten. Die israelische Regierung hat den am 23.09.2024 ausgerufenen «Special State of Emergency» für das ganze Land verlängert.


Reisehinweise für Besetztes Palästinensisches Gebiet

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen in das Besetzte Palästinensische Gebiet inklusive Ostjerusalem wird abgeraten.

Die Lage im Westjordanland kann von den Entwicklungen an der Nordgrenze von Israel zum Libanon beeinflusst werden, wo es täglich zu massiven Schlagabtauschen zwischen der Hisbollah und Israel kommt. Bitte beachten Sie auch die Reisehinweise für Israel. Die israelische Regierung hat den am 23.09.2024 ausgerufenen «Special State of Emergency» für das ganze Land verlängert.

Seit dem 7. Oktober 2023 kommt es zu bewaffneten Auseinandersetzungen in Israel und dem Besetzten Palästinensischen Gebiet (insbesondere Gaza). Die Situation ist volatil. Die Entwicklung der Lage ist ungewiss und eine weitere Verschlechterung der Sicherheitslage ist nicht auszuschliessen.

Die Übergriffe der israelischen Armee im Westjordanland nehmen zu; die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt. Die Spannungen zwischen der israelischen und palästinensischen Bevölkerung sind sehr hoch und führen regelmässig zu gewaltsamen Zusammenstössen. Wiederholt wurden bei Angriffen Personen verletzt oder getötet. Beschädigungen oder Enteignungen von palästinensischem Eigentum nehmen zu. Die Sicherheitslage ist höchst labil.

Für Schweizer Staatsangehörige, die sich im Besetzten Palästinensischen Gebiet aufhalten: Nutzen Sie die verfügbaren kommerziellen Transportmöglichkeiten, wenn Sie das Westjordanland verlassen möchten und dies möglich und sicher erscheint. Auskunft über Flugverbindungen, die sich im Falle einer Lageverschlechterung rasch reduzieren können, erteilen die Fluggesellschaften. Informieren Sie sich vor Ort über die lokalen Transportmöglichkeiten sowie im Falle einer Reise via Jordanien bei den jordanischen Behörden über die Vorgaben und Öffnungszeiten der Grenzübergänge zu Jordanien.

Beachten Sie dabei die Anordnungen der lokalen Behörden (www.oref.org.il/en - der Link funktioniert nur in Israel) und die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen. Der Entscheid zur Ausreise ist ein individueller Entscheid. Bleiben Sie in Kontakt mit Ihren Angehörigen.

Das Schweizer Vertretungsbüro in Ramallah und die Schweizer Botschaft in Tel Aviv bleiben offen und erbringen weiterhin ihre üblichen DienstleistungenSchweizer Staatsangehörige, die beschliessen im Besetzten Palästinensischen Gebiet zu bleiben oder entgegen der Empfehlung des EDA dorthin zu reisen, müssen sich bewusst sein, dass im Falle einer weiteren Verschlechterung der Sicherheitslage die Schweiz unter Umständen nur noch begrenzte oder gar keine Dienstleistungen mehr erbringen kann und auch nur begrenzte Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen haben wird.

Schweizer Staatsangehörige, die Unterstützung benötigen, können sich an das Schweizer Vertretungsbüro in Ramallah, die Schweizer Botschaft in Tel Aviv oder an die Helpline des EDA wenden. Bitte informieren Sie eine dieser Stellen, wenn Sie die Region verlassen oder Ihren Aufenthaltsort ändern.
Schweizerisches Vertretungsbüro in Ramallah

Schweizerische Botschaft in Israel

Helpline EDA

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 100
Notruf Sanität:101
Israel Defence Forces: 1207 (Informationen über die aktuelle Sicherheitslage)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerisches Vertretungsbüro in Ramallah
Schweizerische Botschaft in Israel
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.