Grundsätzliche Einschätzung
Von Reisen in das Besetzte Palästinensische Gebiet inklusive Ostjerusalem wird abgeraten.
Die Lage im Westjordanland kann von den Entwicklungen an der Nordgrenze von Israel zum Libanon beeinflusst werden, wo es täglich zu massiven Schlagabtauschen zwischen der Hisbollah und Israel kommt. Bitte beachten Sie auch die Reisehinweise für Israel. Die israelische Regierung hat den am 23.09.2024 ausgerufenen «Special State of Emergency» für das ganze Land verlängert.
Seit dem 7. Oktober 2023 kommt es zu bewaffneten Auseinandersetzungen in Israel und dem Besetzten Palästinensischen Gebiet (insbesondere Gaza). Die Situation ist volatil. Die Entwicklung der Lage ist ungewiss und eine weitere Verschlechterung der Sicherheitslage ist nicht auszuschliessen.
Die Übergriffe der israelischen Armee im Westjordanland nehmen zu; die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt. Die Spannungen zwischen der israelischen und palästinensischen Bevölkerung sind sehr hoch und führen regelmässig zu gewaltsamen Zusammenstössen. Wiederholt wurden bei Angriffen Personen verletzt oder getötet. Beschädigungen oder Enteignungen von palästinensischem Eigentum nehmen zu. Die Sicherheitslage ist höchst labil.
Für Schweizer Staatsangehörige, die sich im Besetzten Palästinensischen Gebiet aufhalten: Nutzen Sie die verfügbaren kommerziellen Transportmöglichkeiten, wenn Sie das Westjordanland verlassen möchten und dies möglich und sicher erscheint. Auskunft über Flugverbindungen, die sich im Falle einer Lageverschlechterung rasch reduzieren können, erteilen die Fluggesellschaften. Informieren Sie sich vor Ort über die lokalen Transportmöglichkeiten sowie im Falle einer Reise via Jordanien bei den jordanischen Behörden über die Vorgaben und Öffnungszeiten der Grenzübergänge zu Jordanien.
Beachten Sie dabei die Anordnungen der lokalen Behörden (www.oref.org.il/en - der Link funktioniert nur in Israel) und die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen. Der Entscheid zur Ausreise ist ein individueller Entscheid. Bleiben Sie in Kontakt mit Ihren Angehörigen.
Das Schweizer Vertretungsbüro in Ramallah und die Schweizer Botschaft in Tel Aviv bleiben offen und erbringen weiterhin ihre üblichen Dienstleistungen. Schweizer Staatsangehörige, die beschliessen im Besetzten Palästinensischen Gebiet zu bleiben oder entgegen der Empfehlung des EDA dorthin zu reisen, müssen sich bewusst sein, dass im Falle einer weiteren Verschlechterung der Sicherheitslage die Schweiz unter Umständen nur noch begrenzte oder gar keine Dienstleistungen mehr erbringen kann und auch nur begrenzte Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen haben wird.
Schweizer Staatsangehörige, die Unterstützung benötigen, können sich an das Schweizer Vertretungsbüro in Ramallah, die Schweizer Botschaft in Tel Aviv oder an die Helpline des EDA wenden. Bitte informieren Sie eine dieser Stellen, wenn Sie die Region verlassen oder Ihren Aufenthaltsort ändern.
Schweizerisches Vertretungsbüro in Ramallah
Schweizerische Botschaft in Israel
Helpline EDA