Für geimpfte Drittstaatsangehörige gelten ab dem 26. Juni 2021 wieder die gewöhnlichen Einreisebestimmungen.
Als geimpfte Personen gelten Personen, die mit einem Impfstoff geimpft wurden, der:
- über eine Zulassung in der Schweiz verfügt und gemäss den Empfehlungen des Bundesamt für Gesundheit (BAG) vollständig geimpft wurde;
- über eine Zulassung der Europäischen Arzneimittelagentur für die Europäische Union verfügt und gemäss den Vorgaben oder Empfehlungen des Staates, in dem die Impfung durchgeführt wurde, vollständig geimpft wurde; oder
- gemäss dem «WHO Emergency use listing» zugelassen ist und gemäss den Vorgaben oder Empfehlungen des Staates, in dem die Impfung durchgeführt wurde, vollständig geimpft wurde.
Für nicht geimpfte und nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländerinnen und Ausländer, die aus Risikostaaten oder -regionen einreisen und keiner Ausnahmekategorie der Covid-19-Verordnung 3 angehören, bestehen weiterhin Einreisebeschränkungen.
Für die Prüfung Ihrer individuellen Situation zur Einreise in die Schweiz hilft Ihnen der Online-Travelcheck.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Migration (SEM).
Der Nachfrage nach Terminen innerhalb der nächsten Tage können wir unter Umständen nicht zeitnah nachkommen und es kann demzufolge zu langen Wartezeiten kommen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie bestehen für die Einreise in die Schweiz besondere grenzsanitarische Bestimmungen. Bitte beachten Sie die Informationen des Bundesamts für Gesundheit (BAG).