Gebühren für ein Schengen-Visum

Die Gebühren sind in der Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Gebührenverordnung AIG, GebV-AIG, SR 142.209) sowie im Visakodex geregelt. Die Beträge werden in der von der Schweizer Vertretung festgelegten Währung erhoben.

Die Visumgebühr ist bei der Einreichung des Antrags zu entrichten. Wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen oder dieser abgelehnt wird, wird Ihnen die Gebühr nicht zurückerstattet.

Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Anpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.

Neue Visagebühren ab dem 11. Juni 2024
Kategorie Betrag in PKR
Erwachsene 28'000
Kinder von 6 bis 12 Jahren 14'000
Kinder unter 6 Jahren gratis
Visum nach Vereinbarung 11'000
Berufung 62'000

Die Visa für Familienangehörige von EU/EFTA Bürgern werden gebührenfrei erteilt.