Gültig am:
Publiziert am: 16.05.2024

Diese Reisehinweise sind mit geringfügigen Anpassungen publiziert worden.


Reisehinweise für Portugal

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land ist stabil.

Bei den gelegentlichen Streiks muss mit Behinderungen und Verspätungen im Reiseverkehr gerechnet werden.

Die portugiesischen Behörden verweisen auf die Bedrohung durch terroristische Anschläge. Beachten Sie die Warnungen und Sicherheitsvorkehrungen der lokalen Behörden.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle kommen häufig in den Grossstädten und in den Touristenorten vor. Auch werden Autos aufgebrochen und Einbrüche in Ferienhäuser verübt. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen und seien Sie in den öffentlichen Verkehrsmitteln besonders wachsam, speziell im Lissabonner Tram 28.

Verkehr und Infrastruktur

Portugal verfügt über ein gutes Strassennetz. Die Autobahngebühren können auf verschiedenen Strecken nur in elektronischer Form beglichen werden. Informationen dazu unter
Portugal Tolls
(Portugiesisch, Französisch, Englisch, Spanisch)

Öffentlicher Verkehr: Portugal hat ein relativ weit verzweigtes Netz von Buslinien. Das Eisenbahnnetz ist abseits der Achse Faro–Lissabon–Porto–Braga sehr bescheiden.

Naturbedingte Risiken

Erdbeben sind selten und vor allem wahrnehmbar in der Algarve, im Raum Lissabon und auf den Azoren. Die Azoren sind vulkanischen Ursprungs. Ausser Erdbeben können dort, wenn auch sehr selten, vulkanische Aktivitäten und tropische Stürme vorkommen.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Im Sommer besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Evakuationsbefehle.
Instituto português do mar e da atmosfera
(Portugiesisch, Englisch)
Proteção civil e Bombeiros Açores
(Portugiesisch, Englisch)
Autoridade Nacional de Protecção Civil: Protection and relief

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Lissabon.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Pass oder der Identitätskarte ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon).

Nützliche Adressen

Allgemeine Notrufnummer: 112
Touristenpolizei Lissabon: 213 421 623
Touristenpolizei Cascais: 214 814 067
Touristenpolizei Porto: 222 081 833
Polizei (Polícia Segurança Pública)

Zollvorschriften: Merkblatt des portugiesischen Zolls (Portugiesisch, Englisch)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Portugal

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.