Die Gebühren richten sich nach Artikel 46 bzw. Anhang 2 der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG, SR 143.11). Die zuständige Schweizer Vertretung legt fest, in welcher Währung sie erhoben werden.
Gebühren
Identitätskarte | Pass | Kombi (Pass und IDK | |
---|---|---|---|
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 39.00 | 69.00 | 86.00 |
Erwachsene | 74.00 | 149.00 | 166.00 |
Zuschlag für die Ausstellung eines provisorischen Passes ausserhalb der Bürozeiten | - | - | - |
Zuschlag für die Ausstellung eines provisorischen Passes an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen | - | - | - |
Versandkosten aus der Schweiz | 9.00* | 9.00* | 18.00* |
Versandkosten der Vertretung | Lokaltarif | Lokaltarif | Lokaltarif |
Pass und Identitätskarte werden separat versandt (andere Produktionsstätten).
*Die Versandkosten decken den Versand von der Produktionsstätte in der Schweiz bis zur Schweizer Vertretung im Ausland oder bis zum Inhaber bzw. zur Inhaberin des Ausweises mit Aufenthaltsort im Ausland.
Die Gebühren für die biometrische Datenerfassung und die Versandkosten sind entweder anlässlich Ihrer persönlichen Vorsprache beim Regionalen Konsularcenter Südosteuropa in Bukarest in bar in der rumänischen Landeswährung RON zu zahlen, oder bei der jeweiligen kantonalen Passstelle oder anderen Schweizerischen Botschaften und Konsulaten in der jeweiligen Landeswährung.
Die RON-Gebühren werden periodisch den Wechselkursschwankungen angepasst, weshalb die Preise nur in CHF publiziert werden.
Lieferfrist
Die schweizerischen Reisedokumente werden zentral in der Schweiz hergestellt, wobei mit einer Produktionsfrist von zwei bis vier Wochen zu rechnen ist.
Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Anpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.
Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG; SR 143.11).