Im Mittelpunkt des diesjährigen Menschenrechtsdialogs standen das Justiz- und Strafvollzugssystem sowie die Minderheitenrechte. Die Schweiz hat ihre tiefe Besorgnis ausgedrückt über die strafrechtlichen Verfolgungen von Anwälten und Menschenrechtsverteidigern sowie die physische und psychische Belästigung und Misshandlung von deren Familienmitgliedern. Während den Gesprächen wurden illustrative Einzelfälle aufgenommen. Eine ausführliche Diskussion wurde geführt über die Todesstrafe. Auch Frauen- und Behindertenrechte kamen zur Sprache.
Der Schutz und die Rechte von Minderheiten in Tibet und Xinjiang wurden kritisch angesprochen. Dabei thematisierte die Schweiz speziell die Verschlechterung der Menschenrechtslage in Xinjiang und die schweren Menschenrechtsverletzungen in sogenannten Umerziehungslagern, in denen hunderttausende Uighuren festgehalten werden. Gegenstand des Dialogs war zudem das jeweilige Engagement auf multilateraler Ebene. Ebenso wurden die Mandate der UNO-Menschenrechtsmechanismen, insbesondere des UNO-Menschenrechtsrates, in Erinnerung gerufen und die Wichtigkeit der Teilnahme der Zivilgesellschaft an diesen internationalen Gremien unterstrichen.
Der bilaterale Menschenrechtsdialog zwischen der Schweiz und China besteht seit 1991.
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