(V)
Sie sind von der Visumpflicht ausgenommen wenn Sie Inhaber von einem gültigen Aufenthaltstitel eines Schengen-Mitgliedstaates oder einem gültigen D-Visum in Verbindung mit einem anerkannten Reisedokument sind.
(M:D)
Sie sind von der Visumpflicht ausgenommen wenn Sie Inhaber von einem Diplomatenpass sind und möchten in die Schweiz für folgende Reisezwecke fahren: offizielle Mission und andere Reisegründe ohne Erwerbstätigkeit.