Tipps vor der Reise

VOR DER REISE

Allgemeine Empfehlungen

Registrieren Sie Ihre Reise auf Travel Admin oder in der Travel Admin App.
Travel Admin

  • Informieren Sie sich vor und während der Reise über Ihr Reiseziel und die aktuelle Sicherheitslage.
  • Individualreisen in abgelegene Regionen erfordern eine sorgfältige Reiseplanung.
  • Berücksichtigen Sie, dass Hilfe in Notfällen oft nur beschränkt und mit grossen zeitlichen Verzögerungen möglich ist (z.B. bei medizinischen Problemen, im Falle von Naturkatastrophen oder nach dem Verlust von Dokumenten, Geld etc.).
  • Erwägen Sie den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung.
  • Geführte (Gruppen-)Reisen sind in gewissen Ländern empfehlenswert. Professionelle Reiseleiterinnen und Reiseleiter kennen die lokalen Verhältnisse und können entsprechend reagieren.
  • Hinterlegen Sie bei Familienangehörigen und/oder anderen Kontaktpersonen einen Reiseplan, Kontaktadressen, Nummern von Reisedokumenten, Versicherungen etc. 
  • Klären Sie ab, welche Zahlungsmittel (Kreditkarten, akzeptierte Währungen etc.) verwendet werden können und ob Ein- und/oder Ausfuhrbeschränkungen bestehen.

Grenzformalitäten

Informationen über Einreise- und Aufenthaltsvorschriften geben die Botschaften und Konsulate des Ziellandes.
Ausländische Botschaften und Konsulate in der Schweiz
Siehe auch Rubrik Reisedokumente, Visum und Einreise

Reisen ins Ausland mit eigenem Fahrzeug oder Mietfahrzeug

  • Nutzen Sie für die Reisevorbereitung spezialisierte Reiseführer und die Informationen von Automobilgesellschaften.
  • Informieren Sie sich bei den Botschaften der Transit- und Zielländer über die Bestimmungen für die Ein- und Durchreise sowie die Bedingungen, falls Sie das eigene Fahrzeug nicht mehr ausführen wollen oder können.
  • Klären Sie mit Ihrer Versicherung ab, ob und welche Schäden sie in den Transitländern und/oder im Zielland deckt und schliessen Sie allenfalls eine Zusatzversicherung ab.
  • Klären Sie mit der Vermietungsfirma frühzeitig ab, welche Bedingungen für die Fahrzeugmiete erfüllt sein müssen (z.B. Alter, internationaler Führerausweis) und welche Versicherungsdeckung inbegriffen ist.

Reisemedizinische Hinweise

  • Die Kosten für medizinische Behandlungen können im Ausland wesentlich höher sein als in der Schweiz und müssen oft sofort bezahlt werden. Schliessen Sie eine Zusatzversicherung ab, falls Ihre Krankenkasse für die Kosten im Ferienland und für eine allfällige medizinische Heimschaffung nicht aufkommt.
  • Tragen Sie in den EU- und EFTA-Ländern Ihre Europäische Krankenversicherungskarte auf sich; sie muss bei medizinischen Behandlungen vorgewiesen werden.
  • Sprechen Sie mit einer medizinischen Fachperson oder einem Impfinstitut über gesundheitliche Risiken und Schutzmassnahmen.
  • Führen Sie eine gut ausgerüstete Reiseapotheke mit, da in vielen Ländern gefälschte oder abgelaufene Medikamente im Umlauf sind. In einigen Ländern ist die Einfuhr von Medikamenten allerdings generell strikt reguliert. Praktisch überall gelten besondere Vorschriften für betäubungsmittelhaltige Medikamente (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich vor der Abreise direkt bei der Botschaft des Ziellandes und konsultieren Sie die Internet-Seite von Swissmedic. Nehmen Sie die Medikamente in der Originalverpackung mit (samt Verpackungsbeilage). Dies erleichtert die Einreisekontrolle und ist wichtig, wenn im Ausland eine ärztliche Behandlung nötig wird.
  • Für eine angemessene medizinische Versorgung auf Reisen sollten Sie neben Kopien wichtiger medizinischer Unterlagen (Arztbrief/Atteste) auch das Arztrezept Ihrer mitgeführten Medikamente mitnehmen. Eine Übersetzung der Unterlagen in entsprechender Landessprache kann sinnvoll sein.

Internationale Koordination Krankenversicherung (Aufenthalt in der EU/EFTA)
Gesundheitliche Risiken: schweiz. Expertenkomitee für Reisemedizin - HealthyTravel
Swissmedic


ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Reisen mit elektronischen Geräten / Datensicherheit

  • Mobiltelefone mit schweizerischen SIM-Karten funktionieren nicht überall.
  • Bei der Einreise können elektronische Geräte wie z.B. Mobiltelefone, Laptops, Festplatten durchsucht werden und die Herausgabe des PIN und weiterer Passwörter verlangt werden. Auch unterwegs sind aufgrund der Nutzung von mobilen Geräten und Apps unter Umständen Rückschlüsse auf Ihren Aufenthaltsort, Ihre Mitteilungen und Kontakte möglich.
  • Seien Sie zurückhaltend mit der Publizierung von Informationen in ungeschützten Online-Blogs oder in den sozialen Medien.
  • Die Einfuhr von Satellitentelefonen und funkferngesteuerte Drohnen ist in einigen Ländern verboten oder nur mit einer Bewilligung möglich. Die Botschaften der Zielländer erteilen Auskunft.
  • Vorsicht bei der Nutzung von öffentlichen WLANs. Ihre Daten können durch Unbefugte gelesen und missbraucht werden.
  • Vorsicht bei USB-Anschlüssen zum Laden von Elektronikgeräten in öffentlichen Orten. Defekte oder manipulierte Stecker können bleibende Schäden am Gerät verursachen oder sie mit Schadsoftware infizieren.

Bundesamt für Cybersicherheit
Hochschule Luzern: Tipps zum Schutz von Mobilgeräten in den Ferien
Ausländische Botschaften und Konsulate in der Schweiz

Einfuhr von Souvenirs und Waren aus dem Ausland

Beachten Sie unter anderem die schweizerischen Einfuhrbestimmungen der folgenden Bundesämter:
BAZG > Information Private
BLV: Import

LGBTQ+ Personen

In vielen Staaten sind gleichgeschlechtliche Handlungen verboten und es können schwere Strafen verhängt werden. Auch in Ländern ohne entsprechende Gesetzgebung werden gleichgeschlechtliche Beziehungen und Transsexualität unter Umständen missbilligt und es kann zu Übergriffen kommen. Die Gesetzgebung und die Akzeptanz in Bezug auf gleichgeschlechtliche Beziehungen können sich von Region zu Region unterscheiden, auch innerhalb desselben Landes. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro und im Internet.
International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA)

Militärdienstpflichtige Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, die in ihren zweiten Heimatstaat reisen

In zahlreichen Ländern gilt eine allgemeine Wehrpflicht. Diese gilt auch für Doppelbürgerinnen und Doppelbürger. Um Probleme bei der Einreise zu verhindern, wird Personen im dienstpflichtigen Alter empfohlen, sich frühzeitig bei der Botschaft ihres zweiten Heimatstaates über die genauen Bestimmungen zu erkundigen.
Ausländische Botschaften und Konsulate in der Schweiz
Schweizer Armee: Doppelbürger


WÄHREND DER REISE

Sicherheit

  • Gefahrensituationen können sich rasch ändern und sind oft unklar oder nicht voraussehbar. Informieren Sie sich deshalb regelmässig über die aktuelle Lage im Land und bleiben Sie in Kontakt mit der Reiseleitung. Die lokalen Behörden sind auch für die Sicherheit der ausländischen Besucherinnen und Besucher zuständig; befolgen Sie deren Anweisungen wie z.B. Vorsichtsmassnahmen, Sperrzonen, Evakuierungen.
  • Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
  • Bleiben Sie bei Krisen mit Ihren Angehörigen in Kontakt.
  • In Krisengebieten gewähren lokale Konfliktparteien dem Personal der schweizerischen Vertretungen oft keinen Zugang und lehnen jede Einflussnahme ab. Die Schweiz verfügt dabei nur über eng begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Hilfeleistung.
  • Aktualisieren Sie Ihre Online-Registrierung, wenn Sie unterwegs Ihre Reisepläne ändern.
    Travel Admin

Recht des Aufenthaltsstaats

Die Rechtsauffassung und die Strafmasse unterscheiden sich oft wesentlich von den schweizerischen Normen. Beachten Sie unter anderem folgende Punkte:

  • Halten Sie sich strikt an Aufenthaltszweck und -dauer, die im Visum, im Einreisestempel oder im Einreiseformular definiert sind. Andernfalls müssen Sie mit strafrechtlichen Konsequenzen und/oder einer Ausschaffung rechnen.
  • Drogen- und Alkoholvergehen werden in manchen Ländern äusserst hart bestraft. Dies gilt auch für Substanzen und Mengen, die in der Schweiz legal resp. toleriert sind, wie z.B. E-Zigaretten, Snus, betäubungsmittelhaltige Medikamente oder Cannabisprodukte mit tiefem THC-Gehalt. In gewissen Ländern droht bei Drogendelikten die Todesstrafe.
  • Antiquitäten und Kulturgüter aller Art dürfen häufig nicht oder nur mit einer staatlichen Bewilligung ausgeführt werden, selbst wenn sie offen zum Kauf angeboten werden. Unter diese Regelung fallen zum Beispiel alte Gegenstände und Münzen, Fossilien, behauene Steine etc. Neben hohen Bussen können mehrjährige Haftstrafen drohen.
  • Viele Tiere, Pflanzen sowie tierische und pflanzliche Produkte sind durch das Artenschutzübereinkommen CITES geschützt. Dazu gehören zum Beispiel auch gewisse Muscheln, Korallen, Federn von geschützten Vögeln etc. Neben hohen Bussen können mehrjährige Haftstrafen drohen. Beachten Sie auch die Informationen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, und denken Sie bei der Wahl der Souvenirs daran.
  • Prostitution ist in zahlreichen Staaten verboten, wobei in vielen Ländern sowohl der/die Prostituierte als auch die Kundinnen und Kunden bestraft werden. Ebenfalls kann der Besitz von pornografischen Erzeugnissen verboten sein.
  • Herstellung und Besitz von Raubkopien von Luxus- und elektronischen Gütern können strafrechtlich verfolgt werden.
  • Im Ausland begangene Straftaten können auch in der Schweiz geahndet werden.

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: Artenschutz
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit: Einfuhr in die Schweiz

Allgemeine Empfehlungen

  • Respektieren Sie die lokalen Sitten und Bräuche und passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an.
  • Befolgen Sie Hinweise und Empfehlungen der lokalen Bevölkerung und beachten Sie deren Warnungen vor Witterungsumschlägen, Meeresströmungen, Kriminalität etc.
  • Transportieren Sie keine Gepäckstücke oder Geschenke für fremde oder flüchtig bekannte Personen.
  • Tragen Sie Wertgegenstände nicht offen zur Schau. Bewahren Sie Ausweise, elektronische Geräte und Wertgegenstände etc. an einem sicheren Ort auf.
  • Vorsicht bei Autostopp oder bei der Mitnahme unbekannter Personen im Auto.
  • Freiwilligenarbeit: Klären Sie die genauen Bedingungen vorgängig ab. In den meisten Ländern ist auch für unentgeltliche Freiwilligenarbeit eine Arbeitsbewilligung erforderlich, die vor der Reise eingeholt werden muss.
  • Es kommt immer wieder vor, dass Getränke mit gepanschtem Alkohol zu Gesundheitsschäden oder Todesfällen führen. Halten Sie sich im Zweifelsfall an die grösseren Hotels und Warenhäuser, oder fragen Sie Ihre Reiseleiterin, Ihren Reiseleiter oder eine lokale Vertrauensperson, wo legal hergestellte Getränke erworben werden können.
  • Vorsicht KO-Tropfen und andere Substanzen. Nehmen Sie keine Drinks von Unbekannten an, und lassen Sie Ihre Getränke nie unbeaufsichtigt.

Bundesamt für Gesundheit

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.