Achados e Perdidos

Im Ausland sind Ihnen Reiseausweise und/oder persönliche Effekten abhanden gekommen. Es ist möglich, dass diese aufgefunden und, sofern sie einer Person aus der Schweiz zugeordnet werden konnten, von der lokalen Polizei der Schweizer Vertretung übergeben worden sind.

Verlust offizieller Dokumente

Wieder aufgefundene Schweizer Reiseausweise (Pass oder Identitätskarte) müssen nach der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG; SR 143.11) annulliert und vernichtet werden. Kontaktieren Sie bitte die zuständige Schweizer Behörde, damit Ihnen neue Ausweisschriften ausgestellt werden.

Fedpol – Über Schweizer Personalausweise

Andere wieder aufgefundene offizielle Schweizer Dokumente (Ausländerausweis, Reisedokument, Führerschein) werden direkt an die ausstellenden Verwaltungsbehörden in der Schweiz gesandt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Behörde Kontakt auf.

Bundesamt für Migration – Liste der kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörden

Vereinigung der Strassenverkehrsämter – Liste der kantonalen Strassenverkehrsämter

Die Schweizer Vertretungen behalten sich vor, Bankkarten, Kreditkarten, Versicherungskarten, Treuekarten (Geschäfte, Fluggesellschaften usw.) und andere Karten ohne sichtbaren Wert, die ohne weitere persönliche Effekten aufgefunden wurden, zu vernichten.

Verlust von persönlichen Effekten

Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie am besten vorgehen, wenn Ihre persönlichen Effekten im Ausland wieder aufgefunden und einer Schweizer Vertretung übergeben wurden.

Sie wohnen in der Schweiz

Bei wiederaufgefundenen persönlichen Effekten von Schweizer Staatsangehörigen mit Wohnsitz in der Schweiz, arbeiten die Schweizer Vertretungen im Ausland eng mit dem Fundbüro in Bern zusammen.

Wenn die Fundgegenstände einer Schweizer Vertretung übergeben wurden, der Eigentümer oder die Eigentümerin in der Schweiz wohnhaft und die Wohnadresse bekannt ist, wird das Fundbüro in Bern die betreffende Person benachrichtigen.

Wenn Sie erfahren, dass Ihre persönlichen Effekten aufgefunden und einer Schweizer Vertretung im Ausland übergeben wurden, nehmen Sie bitte direkt mit dem Fundbüro in Bern Kontakt auf.

Fundbüro und Service-Center
Predigerstrasse 5 / Postfach
3000 Bern 7
fundbuero@bern.ch

Tel +41 31 321 50 50
Fax +41 31 321 52 29
Website des Fundbüros in Bern

Das Fundbüro in Bern informiert Sie gern über das Vorgehen, um im Ausland aufgefundene persönliche Effekten wiederzuerlangen.

Die Kosten für die Wiedererlangung Ihrer persönlichen Effekten gehen zu Ihren Lasten.

Die Schweizer Vertretung im Ausland und das Fundbüro in Bern übernehmen keine Haftung für den Zustand der Fundgegenstände oder für allfällige Schäden oder Verluste während des Transports.

Sie leben im Ausland

Die Schweizer Vertretung benachrichtigt den Eigentümer oder die Eigentümerin, wenn:

  • ihr Fundgegenstände übergeben wurden,
  • die Identität und Adresse des Eigentümers oder der Eigentümerin bekannt sind.

Wenn Sie erfahren, dass Ihre persönlichen Effekten aufgefunden und einer Schweizer Vertretung übergeben wurden, nehmen Sie bitte direkt mit ihr Kontakt auf.

Die betreffende Schweizer Vertretung wird Sie gern über das Vorgehen informieren, um Ihre aufgefundenen persönlichen Effekte wiederzuerlangen.

Die Kosten für die Wiedererlangung Ihrer persönlichen Effekten gehen zu Ihren Lasten.

Die Schweizer Vertretung im Ausland übernimmt keine Haftung für den Zustand der Fundgegenstände oder für allfällige Schäden oder Verluste während des Transports.