Anmeldung im Auslandschweizerregister

Müssen Sie sich anmelden?

Ja, wenn Sie Schweizer Bürgerin oder Bürger sind, Ihren Wohnsitz im Ausland haben und nicht bei einer Gemeinde in der Schweiz oder bei einer anderen schweizerischen Vertretung angemeldet sind.

Sie müssen sich innert 90 Tagen nach der Abmeldung ins Ausland anmelden und eine Abmeldebestätigung der letzten Wohnsitzgemeinde in der Schweiz vorlegen.  

Die Anmeldung im Auslandschweizerregister wird Ihren weiteren administrativen Umgang mit der für Ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung vereinfachen – zum Beispiel, wenn Sie einen Pass oder eine Identitätskarte beantragen, ein Zivilstandsereignis registrieren, sich ins Stimmregister eintragen wollen, usw.

Wie meldet man sich an?

Wegzug aus der Schweiz und Übersiedlung ins Ausland

Wenn Sie bisher in der Schweiz lebten und neu Wohnsitz im Ausland nehmen, benötigen Sie die folgenden Dokumente (im Original oder qualitativ hochwertigen Kopien), um sich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung anzumelden:

  • Ausfüllen der Anmeldung über den Online-Schalter oder Zustellung des ausgefüllten und unterzeichneten Formulars "Anmeldung bei einer Schweizer Vertretung";
  • gültiger Schweizer Pass oder gültige Identitätskarte aller Familienmitglieder;
  • ausländische Familienmitglieder: ein anerkannter ausländischer Identitätsausweis (Pass oder Identitätskarte);
  • Abmeldebestätigung der letzten Wohnsitzgemeinde in der Schweiz;
  • falls vorhanden, Heimatschein;
  • falls vorhanden, Familienausweis oder Personenstandsausweis;

Besitzen Sie das Schweizer Bürgerrecht und verfügen über keinen gültigen Schweizer Ausweis (Pass oder Identitätskarte), brauchen Sie für die Anmeldung im Auslandschweizerregister:

  • einen gültigen offiziellen ausländischen Identitätsausweis (Pass oder Identitätskarte);
  • bei Einzelpersonen: einen Personenstandsausweis, erhältlich beim Zivilstandsamt Ihres Heimartortes in der Schweiz;
  • bei Familien: einen Familienausweis, erhältlich beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes in der Schweiz.

Wenn Sie das Anmeldeformular nicht ausdrucken können, melden Sie sich bitte bei der für Ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung. Sie wird Ihnen das Formular gerne per Post zustellen.

Bitte senden Sie die Dokumente für die Anmeldung im Auslandschweizerregister per E-Mail oder per Postweg an die für Ihren Wohnort zuständige Schweizer Vertretung.

Sie können bei Ihrer Schweizer Vertretung während der Schalteröffnungszeiten auch gern persönlich vorstellig werden und sich direkt vor Ort anmelden.

Was muss gemeldet werden?

Bitte teilen Sie der Schweizer Vertretung jede Änderung Ihrer persönlichen Lebensumstände mit, wie z. B.:

  • Wohnsitznahme im Konsularbezirk (Anmeldung im Auslandschweizerregister)
  • Adressänderung, neue Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
  • Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Scheidung, Todesfall)
  • Erwerb oder Verlust einer Staatsangehörigkeit
  • Wegzug aus dem Konsularbezirk

Anmeldung bei den ausländischen Behörden an Ihrem neuen Wohnort

Die Anmeldung im Auslandschweizerregister entbindet Sie nicht von der Verpflichtung, sich bei den ausländischen Behörden anzumelden. Sie sind selbst dafür verantwortlich, bei den zuständigen ausländischen Behörden die erforderlichen Schritte für eine Aufenthaltsgenehmigung einzuleiten. Für einige Länder müssen Sie diesen Prozess bereits vor Ihrer Abreise aus der Schweiz beginnen. Die Schweizer Vertretung kann Ihnen dabei nicht behilflich sein.

Aufenthaltsgenehmigung für Rumänien oder Bulgarien

Das Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU ist per 01.06.2009 auf Rumänien und Bulgarien ausgedehnt worden. Dadurch hat sich das Verfahren für den Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung für Schweizer Bürgerinnen und Bürger vereinfacht. Interventionen zugunsten von Schweizerinnen und Schweizern für den Erhalt oder die Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen sind leider nicht möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Rumänischen Immigrationsbüros "Oficiul Roman pentru Imigrari" oder auf der Webseite des Bulgarischen Innenministeriums.

Oficiul Roman pentru Imigrari (ro/en)

Republic of Bulgaria - Ministry of Interior (bu/en)