Gemäss der heutigen Regelung können Mitarbeitende des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) auf Auslandposten bei offiziellen Einladungen alkoholische Getränke ihrer Wahl servieren. In der Praxis wird bei solchen Anlässen bereits jetzt grossmehrheitlich Schweizer Wein getrunken.
Die Verabschiedung zweier Motionen am 23. Dezember 2011 und die Implikationen, die sich daraus ergaben, haben das EDA bewogen, Kauf und Versand von Schweizer Weinen an die Auslandvertretungen grundsätzlich zu überdenken. Den Mitarbeitenden soll eine zuverlässige Lösung angeboten werden, die keine zusätzlichen administrativen Kosten verursacht und die Schweizer Weinproduktion im Ausland besser zur Geltung bringt. Dazu wurde eine enge Zusammenarbeit mit dem Verband Schweizer Weinexporteure (SWEA) aufgebaut.
Das neue Konzept ist am 1. Juni 2013 in Kraft getreten. Das EDA übernimmt in Zukunft die Transportkosten und finanziert den Kauf des Weins, anstatt die Kosten nach dem effektiven Verbrauch zurückzuerstatten, wie dies bisher der Fall war. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Repräsentationspflichten können Flaschen aus einer breiten Palette von Weinen aus allen Weinbaugebieten der Schweiz bestellen.
Zur Erinnerung: Das Parlament hat im Dezember 2011 die Motionen Darbellay und Hurter überwiesen. Die Motion Darbellay beauftragte den Bundesrat, klare Weisungen zu erlassen, die die diplomatischen Vertretungen der Schweiz und die offiziellen Empfänge in der Schweiz und im Ausland dazu verpflichten, ausschliesslich Schweizer Weine auszuschenken. Die Motion Hurter beauftragte den Bundesrat, bei Grossanlässen mit Beteiligung der Schweiz sowie offiziellen Schweizer Anlässen im Ausland, die aus Bundesmitteln (mit)finanziert werden, Schweizer Weine zu servieren.
Während die Motion Hurter in der eingereichten Form überwiesen wurde, hat der Ständerat die Motion Darbellay abgeändert und den Ausdruck «verpflichtet, ausschliesslich Schweizer Weine auszuschenken» ersetzt durch «anhält, Schweizer Produkte zu verwenden».
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