Welche Unterlagen sind dem Gesuch für ein nationales Visum beizulegen?
Die Merkblätter sind nur in englischer Sprache vorhanden.
Für Personen, die in der Schweiz studieren wollen.
Für Personen, die in der Schweiz Wohnsitz nehmen möchten (ohne Erwerbstätigkeit) oder zusammen mit einem erwerbstätigen Familienmitglied in die Schweiz übersiedeln wollen (Ehegatten und minderjährige Kinder).
Für Personen, die in der Schweiz ein Praktikum machen wollen.
Diplomat/International Organization
Für Personen (Familienangehörige), die zu einer Internationalen Organisation oder zu einer Auslandsvertretung in der Schweiz gehen.
Der Antrag wird zur Entscheidung an die zuständigen kantonalen Migrationsbehörden in der Schweiz weitergeleitet. Die Schweizer Botschaft kann das Visum erst nach Genehmigung durch die zuständigen Behörden ausstellen. Die ungefähre Gesamtbearbeitungsdauer beträgt 8 bis 12 Wochen. Diese Frist wird nur als Richtwert angegeben und kann je nach zuständigem Kanton und den Elementen des Antrags erheblich variieren.
Die Botschaft erteilt während des Verfahrens keine Auskünfte. Daher bitten wir Sie, sich direkt an die für Ihren Wohnort zuständige kantonale Migrationsbehörde zu wenden: