Gültig am:
Publiziert am: 23.01.2024

Diese Reisehinweise sind mit geringfügigen Anpassungen publiziert worden. Die Einschätzung der Lage ist unverändert gültig: Von Reisen nach Somalia und Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.


Reisehinweise für Somalia

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Somalia und Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.

Schweizer Staatsangehörige, die entgegen der Empfehlung des EDA nach Somalia reisen, müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz praktisch keine Möglichkeiten zur Erbringung von Dienstleistungen oder Hilfeleistungen in Notfällen hat.

Seit dem Ausbruch des Bürgerkriegs 1991 ist Somalia als Einheitsstaat zerfallen. Seit 2012 gibt es in Mogadischu zwar wieder eine international anerkannte, föderale Regierung. Sie kann jedoch die Staatsgewalten nur in wenigen Gebieten ausüben. Gewisse Gebiete, namentlich im zentralen und südlichen Somalia, werden durch die dschihadistische Gruppierung Al-Shabaab kontrolliert.

In verschiedenen Landesteilen finden militärische Operationen gegen terroristische Milizen wie Al-Shabaab statt. Ausserdem kommt es immer wieder zu Kampfhandlungen zwischen verschiedenen Clans und Gruppierungen. Es besteht landesweit die Gefahr von Minen und Blindgängern.

Es besteht ein hohes Entführungsrisiko für einheimische und ausländische Staatsangehörige (zum Beispiel Mitarbeitende von Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen).

Im ganzen Land besteht ein hohes Risiko von Terroranschlägen. In Mogadischu sowie im Süden und Zentrum des Landes werden besonders viele Anschläge verübt. Sie richten sich hauptsächlich gegen die lokalen Behörden sowie gegen in- und ausländische Sicherheitskräfte. Beispiele:

  • Am 23. September 2023 wurden bei einem Attentat mit einem mit Sprengstoff beladenen Lastwagen an einem Kontrollposten in der Stadt Beledweyne mindestens 15 Personen getötet und mindestens 40 Personen verletzt.
  • Am 29. Oktober 2022 wurden mindestens 100 Personen getötet und mehr als 300 verletzt, als Selbstmordattentäter vor dem Bildungsministerium in Mogadischu zwei Autobomben zündeten.

Auch zivile Ziele wie Märkte, Strassenkreuzungen und öffentliche Verkehrsmittel werden immer wieder angegriffen. Zudem werden gezielt Anschläge verübt gegen humanitäre Organisationen, ausländische Staatsangehörige und Einrichtungen, in denen sich ausländische Staatsangehörige häufig aufhalten, z.B. Restaurants, Hotels und die Umgebung des internationalen Flughafens. Beispiele:

  • Am 29. September 2023 wurden bei einem Selbstmordattentat in einem Restaurant in Mogadishu mindestens fünf Personen getötet und sechs weitere verletzt.
  • Am 10. Juni 2023 wurden bei einem Angriff auf das Pearl Beach Hotel in Mogadischu mehrere Personen getötet, darunter eine Mitarbeiterin der Weltgesundheitsorganisation.
  • Am 27. November 2022 wurden bei einem Angriff durch Al-Shabaab Milizen auf das Hotel Villa Rose in Mogadischu acht Personen getötet und mehrere Regierungsmitarbeitende verletzt.
  • Im August 2022 hat ein besonders schwerer bewaffneter Angriff auf ein Hotel in Mogadischu mehr als 20 Todesopfer und über 100 Verletzte gefordert.

Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Gewaltkriminalität ist verbreitet.

Im Indischen Ozean und in den somalischen Gewässern ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Nützliche Adressen

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Kenia
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente, etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.