Gebühren

Die Gebühren sind in der Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Gebührenverordnung AuG, GebV-AuG, SR 142.209) sowie im Visakodex geregelt. Die Beträge werden in der von der Schweizer Vertretung festgelegten Währung erhoben.

Kategorie Betrag in USD
Erwachsene (ab 12 Jahre) 63.00
Kinder (6 - 11 Jahre) 37.00
Kinder (unter 6 Jahren) gratis
Ehepartner und Kinder von Schweizer und EU/EFTA-Bürgern, CERN- und UNO-Mitarbeitende (nur Dienstreisen) gratis
Studierende die sich zu einem Studienaufenthalt in die Schweiz begeben gratis 
Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina, Serbien, Moldova, Russland und Georgien 37.00

Die Visumgebühr ist bei der Einreichung des Antrags zu entrichten. Wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen oder dieser abgelehnt wird, wird Ihnen die Gebühr nicht zurückerstattet.

Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Anpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.

GebV-AuG, SR 142.209

Staatssekretariat für Migration – Visakodex

Detaillierte Informationen finden Sie auf der englischen Seite.