Die Gebühren sind in der Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Gebührenverordnung AuG, GebV-AuG, SR 142.209) sowie im Visakodex geregelt. Die Beträge werden in der von der Schweizer Vertretung festgelegten Währung erhoben.
Gebühren
| Kategorie | Betrag in USD |
|---|---|
| Erwachsene (ab 12 Jahre) | 63.00 |
| Kinder (6 - 11 Jahre) | 37.00 |
| Kinder (unter 6 Jahren) | gratis |
| Ehepartner und Kinder von Schweizer und EU/EFTA-Bürgern, CERN- und UNO-Mitarbeitende (nur Dienstreisen) | gratis |
| Studierende die sich zu einem Studienaufenthalt in die Schweiz begeben | gratis |
| Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina, Serbien, Moldova, Russland und Georgien | 37.00 |
Die Visumgebühr ist bei der Einreichung des Antrags zu entrichten. Wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen oder dieser abgelehnt wird, wird Ihnen die Gebühr nicht zurückerstattet.
Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Anpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der englischen Seite.