Türkei: Arbeiten
Trotz hoher Arbeitslosigkeit sind qualifizierte Arbeitskräfte gefragt.
Chancen auf dem türkischen Arbeitsmarkt bestehen für jüngere Bewerber und Bewerberinnen insbesondere in Branchen wie Tourismus, Übersetzer und Dolmetscher, Gesundheitswesen, Technik und Programmiertechnik, Automobil- und Textilindustrie.
Länderinformationen Türkei (SECO)
Weitere Informationen über die Wirtschaft des Landes werden vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO zur Verfügung gestellt.
Arbeitsrecht
Eine wichtige Quelle für das türkische Arbeitsrecht ist das Arbeitsgesetz Nr. 4857. Das türkische Arbeitsgesetz regelt die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und trat am 10.06.2003 in Kraft. Es enthält auch Regelungen zu befristeten Arbeitsverträgen, Teilzeit-Arbeitsverträgen, Arbeit auf Abruf, Nacharbeit und Mehrarbeit einschließlich Überstundenvergütung, Mutterschaft etc.
Arbeitsgesetz Türkei (Englisch)
Nähere Auskünfte sind im Gesetz Nr. 4857/2003 zu lesen.
Arbeitsbewilligung
Ausländerinnen und Ausländer müssten eine Arbeitserlaubnis bei den konsularischen Vertretungen des Landes, in dem sie wohnen oder dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, beantragen.
Um in Türkei zu arbeiten, müsste die Ausländerin oder der Ausländer bei der türkischen Vertretung eine Arbeitserlaubnis und ein Visum beantragen. Ein Reisepass, ein Visumantragsformular und ein Schreiben des Arbeitsgebers sind die notwendigen Unterlagen für den Antrag. Die anderen Unterlagen müssten vom Arbeitgeber innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nach der Antragstellung beim türkischen Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit eingereicht werden. Anträge auf Arbeitserlaubnis werden vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit positiv oder negativ beschieden. Die Arbeitserlaubnis ist gleichbedeutend mit einer Aufenthaltserlaubnis. Wenn die Arbeitserlaubnis vom Ministerium genehmigt wird, erheben die türkischen Konsulate daher eine Gebühr für das Einreisevisum, eine Gebühr für die Bescheinigung der Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltsgebühr von dem Ausländer. Da die Arbeitserlaubniskarte die Aufenthaltserlaubnis in der Türkei ersetzt, kann das von diesen Ämtern ausgestellte «kommentierte Arbeitsvisum» (Work Annotated Visa) nur zur Einreise und für maximal 90 Tage verwendet werden.
Online-Visabeantragung (Englisch)
Um ein Arbeitsvisum zu beantragen, kann man dem Online-Verfahren folgen.
Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit (türkisch)
Mehrere Informationen über die Liste der Dokumente, die für die Beantragung eines Arbeitsvisums erforderlich sind, sind auf der Seite des Arbeitsministeriums zu lesen.
Stellenvermittlung
Wer eine Stelle als Angestellter einer öffentlichen Einrichtung oder eines privaten Unternehmens sucht, kann sich über die Online-Filiale oder die nächste ŞKUR-Landesdirektion im System anmelden. Die Schweizerisch-Türkische Handelskammer publiziert Stelleanzeigen und Stellengesuche. Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Stellensuche und Anstellung sind ausreichende Türkischkenntnisse.
Türkisch-Schweizerische Handelskammer (Englisch)
Nähere Informationen zum Thema Stellenvermittlung sind auf der Webseite der Handelskammer zu lesen.
Staatliche Arbeitsvermittlung Türkei (Englisch)
Auf SKUR Webseite werden offene Stelle publiziert.
Diplomanerkennung
Anerkennungs- und Gleichwertigkeitsdienste werden vom Hochschulrat (Council of Higher Education) durchgeführt, um die Gleichwertigkeit von Bachelor-, Master- und Magisterabschlüssen, die an internationalen Hochschuleinrichtungen erworben wurden, im Hochschulsystem unseres Landes festzustellen.
Die Gleichwertigkeitsverfahren finden im Rahmen des Übereinkommens über die Anerkennung von Urkunden betreffend die Anerkennung von Studienleistungen im europäischen Raum (Lissabon-Konvention), des Hochschulgesetzes Nr. 2547 und der Verordnung über die Anerkennung und Gleichwertigkeit internationaler Hochschuldiplome statt.
Türkische Behörde für die Anerkennung ausländischen Qualifikationen (Englisch)
Mehr Informationen über die Anerkennung ausländischer Diplome und über den Weg zur Anerkennung.
Lissabon-Konvention (Englisch)
Mehr Informationen über die Lissabon-Konvention.
Hochschulgesetz (Gesetz Nr. 2547) (Englisch)
Informationen über das Hochschulgesetz.
Selbständige Berufsausübung
Ausländische Investoren erachten die Türkei nach wie vor als attraktiven Wirtschaftsstandort.
Informationen zur Ausübung einer selbständigen Berufstätigkeit oder zur Firmengründung erteilt die türkisch-schweizerische Handelskammer. Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben auch die Möglichkeit, sich an «Switzerland Global Enterprise» zu wenden. Für weitere Informationen können sich die Schweizerinnen und Schweizer auch an den Swiss Business Hub Türkei wenden. Er unterstützt schweizerische und liechtensteinische kleines und mittleres Unternehmen bei der Entwicklung ihres Geschäfts in Türkei und informiert türkische Unternehmen über den Wirtschaftsstandort Schweiz.
Türkisch-schweizerische Handelskammer (Englisch)
Hier finden Sie mehr Informationen zur Türkisch-schweizerischen Handelskammer.
Switzerland Global Enterprise (S-GE)
Switzerland Global Enterpreise ist die offizielle Schweizer Organisation für Exportförderung und Standortpromotion.
Swiss Business Hub Türkei
Mehr Informationen zum Swiss Business Hub.
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Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern