Türkei: Einreise und Aufenthalt
Einreise- und Visabestimmungen können sich laufend ändern. Verbindliche Auskünfte in Zusammenhang mit aktuell gültigen Einreise- und Visabestimmungen erteilt Ihnen die zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) von der Türkei.
Wir bitten Sie, zusätzlich zu den Informationen des EDA, die Bestimmungen von der Türkei zu konsultieren. Das EDA informiert nur punktuell und nicht umfassend, ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Artikel 5 des Auslandschweizergesetztes gibt vor, dass jede Person selber die Verantwortung trägt bei der Vorbereitung und Durchführung eines Auslandaufenthaltes oder bei der Ausübung einer Tätigkeit im Ausland.
Zuständige Vertretung von der Türkei
Verbindliche Auskünfte zu gültigen Einreise- und Visabestimmungen.
EDA Reisehinweise und Vertretungen
Informationen zu den EDA-Vertretungen im Ausland und den Reisehinweise für die Türkei.

Ausländern, die die Türkei besuchen möchten, wird dringend empfohlen, die Informationen über die Visaregelung der Türkei zu lesen. Die Visumbestimmungen für touristische und geschäftliche Besuche in einem Land können sich von denen für Geschäfts- und Bildungsbesuche unterscheiden. Darüber hinaus kann sich die Visaregelung der Türkei nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit ändern. Während einige ausländische Personen für ihren touristischen oder geschäftlichen Besuch in der Türkei von einem Visum befreit sind, können andere ein elektronisches Visum erhalten. Alle anderen Antragsteller müssen ein Visum über türkische Vertretungen im Ausland beantragen.
Schweizer Bürger dürfen mit ihren nationalen Ausweisdokumenten gemäss dem Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats in die Türkei einreisen. Inhaber eines ordentlichen oder offiziellen Reisepasses sind für Reisen bis zu 90 Tagen von der Visumpflicht befreit. Gemäss dem Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz (Law of Foreigners and International Protection Nr. 6458) ist die Aufenthaltsgenehmigung die Erlaubnis, die zum Zweck des Aufenthalts in der Türkei ausgestellt wird. Dieses Dokument, das von den zuständigen Behörden ausgestellt wird, berechtigt zum Aufenthalt an einem bestimmten Ort in der Türkei für einen bestimmten Zeitraum.
Eine Aufenthaltsgenehmigung ist eine Erlaubnis, die Ausländern erteilt wird, die sich in der Türkei aufhalten möchten. Ausländer, die sich länger in der Türkei aufhalten möchten, als es ein Visum, eine Visumbefreiung oder neunzig Tage erlauben, müssen die Art von Aufenthaltserlaubnis, für die sie glauben, die Voraussetzungen zu erfüllen, zwingend über das elektronische Aufenthaltssystem beantragen. Ausländer, die den Antrag ausgefüllt haben, müssen sich bei den Provinz-/Bezirksdirektionen für Migrationsmanagement in der Provinz, in der sie leben möchten, melden.
Schweizerische Rentnerinnen und Rentner, die ihren Ruhestand in der Türkei planen, müssen bei der zuständigen türkischen Vertretung ein Visum bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Grundsätzlich müssen die Antragstellenden den Nachweis erbringen, dass sie bzw. er krankenversichert sind und über genügend finanzielle Ressourcen (z.B. Rentenbestätigung, Sparkonto mit Mindestguthaben) für den Aufenthalt verfügen. Klären Sie mit der türkischen Vertretung ab, welche Unterlagen Sie in Ihrem Fall vorlegen müssen.
Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats
Weitere Informationen.
Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz (Englisch)
Weitere Informationen.
Visa für die Türkei
Einreise- und Visabestimmungen können sich laufend ändern. Verbindliche Auskünfte in Zusammenhang mit aktuell gültigen Einreise- und Visabestimmungen erteilt die zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) Ihres Ziellandes.
Welches Visum benötige ich? (Englisch)
Sie finden Informationen zum Visum und Antworten auf Fragen zum Thema Einwanderung auf der Seite der türkischen Behörden.
Online-Anmeldung für Visa (Englisch)
Sie können das Visum direkt online beantragen.
Wo erhalte ich Auskunft?
Verbindliche Auskünfte zu gültigen Einreise- und Visabestimmungen erteilt Ihnen die diplomatische oder konsularische Vertretung der Türkei.
Anmeldung bei der Schweizerischen Vertretung im Ausland
Pflichten
Schweizerinnen und Schweizer, die ins Ausland ziehen, müssen sich bei der zuständigen Schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) im Ausland anmelden. Die Anmeldung hat innerhalb von 90 Tagen nach Abmeldung bei der letzten, schweizerischen Wohngemeinde zu erfolgen. Sie können sich direkt bei der Vertretung oder über den Online-Schalter anmelden. Für die Registrierung als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer werden der gültige Pass (oder die gültige ID), die Abmeldebescheinigung und falls vorhanden der Heimatschein benötigt.
Rechte
Die Anmeldung ist gratis, ermöglicht die Kontaktnahme in Notfällen, erleichtert die Erledigung von Formalitäten z.B. bei der Erstellung von Ausweisschriften oder bei Zivilstandangelegenheiten und hilft mit der Schweiz in Kontakt zu bleiben. Wer als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer bei einer Schweizer Vertretung angemeldet ist, erhält gratis die «Schweizer Revue», die Zeitschrift für Auslandschweizerinnen und -schweizer, und kann sich nach Erreichen des Mündigkeitsalters auf Verlangen an Abstimmungen und Wahlen in der Schweiz beteiligen.
Schweizer Revue
Die Schweizer Revue ist eine Informationszeitschrift für im Ausland lebende Schweizer Staatsangehörige.
Impfung & Gesundheit
Die Impfempfehlungen und aktuellen Informationen bezüglich Infektionskrankheiten können auf der Webseite der reisemedizinischen Beratungsstelle Safetravel gefunden werden. Bitte erkundigen Sie sich vor Abreise über die Impfempfehlungen.
Healthy Travel
Impfempfehlungen erhalten Sie bei der reisemedizinischen Beratungsstelle Healthy Travel.
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Kontakt
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern