Türkei: Einfuhr und Zoll
Die Einfuhr von persönlichen Bedarfsgegenständen ist grundsätzlich zollfrei. Um Probleme zu vermeiden, ist es ratsam, sich über verbotene, eingeschränkte oder versteuerte Waren zu informieren.
Für die Einfuhr in die Türkei gelten stritke Einfuhrbegrenzungen für diverse Waren. Informieren Sie sich bei den türkischen Behörden über die Bestimmungen.
Webseiten der Republik Türkei (Englisch)
Auskünfte zu den Einfuhrbestimmungen.
Zollbehörde von der Republik Türkei
Folgende Angaben können Ihnen helfen, sich einen ersten Überblick zu verschaffen. Erkundigen Sie sich unbedingt direkt bei den zuständigen Behörden über die aktuell gültigen Bestimmungen. Die Behörden allein sind für verbindliche Auskünfte zuständig.
Die Einfuhr von persönlichen Bedarfsgegenständen im Handgepäck ist grundsätzlich zollfrei. Deklarieren Sie Wertgegenstände bei der Einfuhr, um Probleme zu vermeiden. Zuständig für die Ein- und Ausfuhr ist das Handelsministerium (Ticaret Bakanlığı). Da die Informationen auf den Webseiten von ausländischen Behörden oft nicht oder nicht vollständig übersetzt sind, informieren Sie sich am besten bei einer türkischen Vertretung in der Schweiz über die aktuell gültigen Einfuhrbestimmungen.
Motorfahrzeuge (Englisch)
Es ist möglich, ein in der Schweiz immatrikuliert bleibendes Fahrzeuges vorübergehend einzuführen. Die Dauer der Einfuhr hängt von der Dauer der Aufenthaltsbewilligung ab.
Devisen (Englisch)
Die Einfuhr aller Währungen ist unbeschränkt erlaubt (eine Deklaration ist empfehlenswert und ab Beträgen von USD 5‘000 Pflicht).
Waffen (Englisch)
Die Einfuhr jeglicher Art von Waffen erfordert eine Bewilligung. Auskünfte erteilt die zuständige türkische Vertretung.
Heimtiere (Englisch)
Informieren Sie sich frühzeitig über die aktuellen türkischen Bestimmungen betreffend die Einfuhr von Heimtieren bei den zuständigen türkischen Behörden (zuständige Vertretungen bzw. Ticaret Bakanligi (Handelsministerium).
Umzugsgut (Englisch)
Die Ein- und Ausfuhr von persönlichen Effekten sind frei. Umzugsgut, das zwei Monate vor oder sechs Monate nach erfolgter Einreise eingeführt wird, ist zollfrei. Für elektronische Geräte und Edelsteine gelten jedoch besondere Bedingungen.
Bezug von Schweizer Bankdienstleistungen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
Aktuelle Problematik
Im Zuge des Ausbaus von Regulierungen ist in den vergangenen Jahren das Bewusstsein der Finanzinstitute für mögliche Rechts- und Reputationsrisiken, insbesondere im grenzüberschreitenden Geschäft, gestiegen. Dies hat zur Folge, dass im Ausland wohnhafte Personen von Schweizer Finanzinstitutionen zum Teil keinen oder nur restriktiven Zugang zu Finanzdienstleistungen erhalten. Diverse Schweizer Finanzinstitute bieten Auslandschweizerinnen und -schweizern mit Wohnsitz in zahlreichen Staaten aber weiterhin, unter Einhaltung der lokalen und schweizerischen rechtlichen Bestimmungen, ein Zahlungsverkehrskonto an.
Besprechen Sie Ihren Fall frühzeitig mit Ihrem Finanzinstitut!
Bankkundinnen und Bankkunden stehen in einer privatrechtlichen Beziehung zur Bank. Betroffenen wird empfohlen, schon bei der Vorbereitung des Wegzugs aus der Schweiz ins Ausland bzw. vom Ausland zurück in die Schweiz das Gespräch mit ihrem Finanzinstitut zu suchen, um Regulierungen zu finden, die ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht werden.
Auslandschweizerorganisation
Die Auslandschweizerorganisation (ASO) bietet auf ihrer Webseite nützliche Informationen rund um das Thema Bankdienstleistungen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.
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