Türkei: Vorsorge und Versicherung
Zwischen der Schweiz und 44 Staaten bestehen zwischenstaatliche Regelungen über soziale Sicherheit. Ziel dieser Abkommen ist primär die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der Vertragsparteien, die Bestimmung der anwendbaren Gesetzgebung und die Zahlung der Leistungen ins Ausland. Zwischen der Schweiz und der Türkei besteht ein Sozialversicherungsabkommen, das am 01.01.1972 in Kraft getreten ist.
Sozialversicherungssystem
Die Abkommen regeln grundsätzlich die Unterstellung und die Gleichstellung der Staatsangehörigen der Vertragsparteien in Bezug auf ihre Rechte und Pflichten. Auskünfte über die Abkommen erteilen in erster Linie die zuständigen Versicherungsträger (AHV-Ausgleichskassen, Unfall-versicherer etc.). Online-Informationen dazu bietet auch das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV an.
Die nationale Sozialversicherung «Sosyal Güvenlik Kurumu» (SGK) ist eine Einheitsversicherung, die Krankheit, Mutterschaft, Alter, Invalidität, Tod, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten umfasst. Die zuständige Stelle der Zentralregierung ist das gleichnamige Sozialversicherungsinstitut «Sosyal Güvenlik Kurumu». Arbeitnehmende und Arbeitgeber sind zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet. Erwerbstätige ausländische Staatsangehörige müssen der «Sosyal Güvenlik Kurumu» beitreten. Gemäss dem Abkommen über die Soziale Sicherheit von 1969 werden schweizerische Staatsangehörige jedoch nur auf Antrag der türkischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (SGK) unterstellt.
Die Leistungen der SGK entsprechen nicht den schweizerischen Standards.
Abkommen zwischen der Schweiz und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit
Das Abkommen ist auf der Fedlex-Webseite zu lesen.
Nationale Sozialversicherung (Sosyal Güvenlik Kurumu, SGK) (türkisch)
Nähere Auskünfte zum Thema nationale Sozialversicherung.
Altersvorsorge
Das Rentenalter in der Türkei hängt vom Datum der Anmeldung bei der türkischen Sozialversicherungsanstalt (SSI) und den Tagen der Beitragszahlung ab. Im Laufe der Zeit wurden in der Türkei mehrere Gesetze zum Rentensystem verabschiedet, was die Angelegenheit sehr viel komplexer gemacht hat. Es wird daher dringend empfohlen, einen Experten zu konsultieren oder sich an das zuständige Amt zu wenden.
Sozialversicherungsanstalt (Social Security Institution)
Für weitere Informationen steht die zuständige Stelle zur Verfügung.
Kranken- und Unfallversicherung
Seit 2012 ist in der Türkei die allgemeine Krankenversicherung obligatorisch. Ausländische Staats angehörige, die keiner Sozialversicherung angeschlossen sind, schon länger als ein Jahr in der Türkei leben und in ihrem Herkunftsstaat nicht krankenversichert sind, müssen sich bei der «Sosyal Güvenlik Kurumu» (SGK) versichern. Sie benötigen für die Registrierung bei der SGK normalerweise die Aufenthaltsbewilligung sowie eine Bestätigung des Sozialversicherungsstatus im Herkunftsstaat einschliesslich einer beglaubigten Übersetzung derselben, die durch einen anerkannten Notar beglaubigt wurde.
Nationale Sozialversicherung (Sosyal Güvenlik Kurumu, SGK) (türkisch)
Nähere Auskünfte zum Thema nationale Sozialversicherung.
Berufliche Vorsorge
Das staatliche Vorsorgesystem wird von der Sosyal Güvenlik Kurumu (Sozialversicherungsanstalt, SGK) verwaltet, die die Versicherungsbeiträge von den Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern einzieht. Sobald eine Person, die für die erforderliche Zeit Beiträge an die SGK gezahlt hat, das Rentenalter erreicht, hat sie Anspruch auf eine SGK-Rente, deren Höhe sich nach der Höhe der gezahlten Beiträge richtet. Zusätzlich zu den SGK-Renten können Personen das private Rentensystem nutzen, indem sie zusätzliche Beiträge in private Rentenfonds einzahlen, die von Versicherungsgesellschaften verwaltet werden.
Sozialversichrungsanstalt (Sosyal Güvenlik Kurumu) (türkisch)
Mehrere Informationen zum Thema berufliche Vorsorge.
Arbeitslosenversicherung
In der Türkei gibt es eine Arbeitslosenversicherung. Es handelt sich um eine Pflichtversicherung, die mit einer Versicherungstechnik arbeitet, die den Einkommensverlust von Personen teilweise und für einen bestimmten Zeitraum ausgleicht, die aus eigenem Willen und Verschulden ihren Arbeitsplatz verlieren, obwohl sie arbeitsfähig, gesund und kompetent sind.
Arbeitslosenversicherung (Englisch)
Weitere Informationen sind auf der Webseite ISKUR enthalten.
Schweizer AHV/ IV
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