Türkei: Steuern
Informieren Sie sich zum Thema Steuern, wenn Sie in die Türkei auswandern möchten. Das EDA stellt Ihnen verschiedene Informationen zur Verfügung.
In der Türkei ansässige natürliche Personen sind unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig. Ansässig ist, wer den Wohnsitz in der Türkei hat oder sich dort für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres aufhält (ausgenommen sind Geschäftsreisen oder Montagearbeiten). Natürliche Personen, die nicht im Land ansässig sind, unterliegen einer beschränkten Einkommenssteuer für die in der Türkei erzielten Einkünfte. Die Einkommensverwaltung (Gelir İdaresi Başkanlığı) bietet auf ihrer Website Informationen über Einkommenssteuern auch in englischer Sprache an.
Türkisches Steuersystem (Englisch)
Mehrere Informationen zum Thema Türkisches Steuersystem.
Doppelbesteuerung
Seit Februar 2012 ist das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Einkommenssteuern zwischen der Schweiz und der Türkei in Kraft. Auskünfte darüber erteilt das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF.
Doppelbesteuerungsabkommen (Staatssekretariats für Finanzfragen SIF)
Weitere Informationen zu Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Türkei.
Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV
Fragen betreffend Rückerstattung der Schweizer Verrechnungssteuer auf Dividenden und Zinsen in der Türkei können an die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV gesendet werden.
Informationsaustausch
Die Schweiz und die Türkei haben sich international verpflichtet, den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) einzuführen.
Informationsaustausch Schweiz-Türkei
Weitere Informationen zu Informationsaustausch zwischen der Schweiz und der Türkei.
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Türkei: Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
Kontakt
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern