Türkei: Familie, Ehe, Partnerschaften
Informieren Sie sich über Familie, Ehe und Partnerschaft, wenn Sie in die Türkei auswandern möchten. Das EDA stellt Ihnen verschiedene Informationen zur Verfügung.
Familienzusammenführung
Möchte ein schweizerisch- türkisches Ehepaar in der Türkei leben, stellt die schweizerische Ehepartnerin bzw. der schweizerische Ehepartner in der Türkei einen Antrag für Familienaufenthaltsbewilligung, der über die Website der Ausländerbehörde eingereicht wird. Der Antrag muss innerhalb der 90-tägigen Frist ab Einreise erfolgen, in der sich schweizerische Staatsangehörige visumsfrei in der Türkei aufhalten können. Nachdem das System einen Termin vergeben hat, müssen die Unterlagen, die auf dem Antragsformular angeführt sind, am Tag des Termins der Ausländerbehörde eingereicht werden.
Dieser Typus der Aufenthaltsbewilligung wird in der Regel höchstens bis zu 3 Jahren erstattet und die Verlängerung sollte 60 Tage vor dem Ablauf der Bewilligung über die Webseite der Ausländerbehörde beantragt werden. Sollten die anderen Bedingungen, die in der Verordnung Nr. 29656 vom 17.03.2016 aufgeführt sind, erfüllt sein, kann ab dem 8. Jahr des Aufenthalts in der Türkei eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung beantragt werden.
Aufenthaltserlaubnis für Familien (Englisch)
Mehrere Informationen zum Thema Familienzusammenführung.
Gesetz Nr. 29656 vom 2016 (Englisch)
Gesetzestext.
Meldepflicht von Ehe und Partnerschaft
Eine im Ausland zivilrechtlich geschlossene Ehe wird in der Schweiz anerkannt und muss den schweizerischen Zivilstandbehörden gemeldet werden. Schweizerinnen und Schweizer melden ihre im Ausland geschlossene Ehe der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland. Diese übersetzt und beglaubigt die Dokumente und übermittelt sie gebührenfrei in die Schweiz. Ausnahmsweise kann die Meldung auch bei der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandwesen erfolgen, die die Dokumente bei Bedarf an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland zwecks Übersetzung und Beglaubigung schickt (gebührenpflichtig).
Schweizer Vertretung in der Türkei
Mehr Informationen zum Thema Ehe und Meldeplicht.
Frühzeitige Kontaktaufnahme
Es wird empfohlen, bereits vor der Eheschliessung bei der zuständigen schweizerischen Vertretung abzuklären, welche Vorschriften zu beachten sind, damit die Eheschliessung in der Schweiz so rasch wie möglich anerkannt und im Personenstandsregister eingetragen werden kann.
Merkblatt des Bundesamts für Justiz BJ
Nähere Auskünfte
Partnerschaften
Die Türkei anerkennt homosexuelle Partnerschaften nicht. Ausserhalb der Grossstädte und Touristenzentren muss mit Ablehnung und Diskriminierung gerechnet werden.
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Kontakt
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern