Natur der geltenden rechtlichen Instrumente
Die Regeln zur Bekämpfung des Terrorismus auf internationaler Ebene sind in zahlreichen Abkommen und Verträgen geregelt:
- herkömmliche Abkommen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität
- bilaterale Rechtshilfe- und Auslieferungsabkommen sowie Verträge zur polizeilichen Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und anderen Staaten
- spezifische Übereinkommen und Resolutionen der Vereinten Nationen (UNO) zur Terrorismusbekämpfung
In der UNO entscheiden in erster Linie die Generalversammlung und der Sicherheitsrat über Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung. Dazu kommen mehr als 20 UNO-Organisationen, die sich mit der Prävention und Bekämpfung des Terrorismus befassen. Im September 2006 hat die Generalversammlung gestützt auf einen Bericht des UNO-Generalsekretärs eine Globale Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus verabschiedet.
Achtzehn für alle Staaten offene Übereinkommen und Protokolle
Die UNO hat achtzehn universelle Übereinkommen und Protokolle zur Bekämpfung spezifischer Formen des Terrorismus verabschiedet. Die Schweiz hat davon sechzehn ratifiziert.
Seit dem Jahr 2000 verhandelt ein Ausschuss der UNO-Generalversammlung über ein umfassendes Übereinkommen gegen den internationalen Terrorismus. Es soll die noch bestehenden Lücken bei der effizienten Bekämpfung des Terrorismus schliessen. Allerdings sind die Verhandlungen seit einiger Zeit blockiert. Umstritten ist die Frage, wie weit das Übereinkommen für staatliche Streitkräfte und Befreiungsbewegungen gelten soll.
Die Schweiz setzt sich für eine baldige Verabschiedung des Übereinkommens unter Wahrung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts ein.