Ukraine: Die Schweiz setzt neue Sanktionsmassnahmen gegen Belarus um

Medienmitteilung, 30.08.2023

Der Bundesrat hat am 30. August 2023 weitere Sanktionsmassnahmen gegen Belarus beschlossen. Er schliesst sich damit den neusten Massnahmen an, welche die Europäische Union (EU) am 3. August 2023 verabschiedet hatte. Die Neuerungen treten am 30. August 2023 um 18:00 Uhr in Kraft. Bereits am 15. August 2023 wurden mehr als 40 zusätzliche Personen und Organisationen in die Sanktionsliste aufgenommen.

Aufgrund der fortwährenden Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine hat der Bundesrat am 30. August 2023 weitere Sanktionsmassnahmen gegen Belarus erlassen. Bereits am 15. August 2023 hat das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die in seiner Kompetenz stehende Sanktionierung von 38 Personen und 3 Organisationen durch die Schweiz vorgenommen.

Per 30. August 2023 übernimmt der Bundesrat die übrigen Massnahmen, die von der EU am 3. August 2023 erlassen wurden. Die Massnahmen gleichen das Sanktionsregime Belarus weiter an das Sanktionsregime Russland an. Sie umfassen ein Exportverbot für Güter und Technologien zur Verwendung in der Luft- oder der Raumfahrtindustrie. Die Liste der betroffenen Güter umfasst neben Luft- und Raumfahrzeugen beispielsweise Strahl- und Propellertriebwerke oder Luftreifen aus Kautschuk. Für Luftfahrtgüter, die auch im medizinischen Bereich häufig zum Einsatz kommen, gelten bewilligungspflichtige Ausnahmen.

Weiter wurde die Liste der Güter zur militärischen und technologischen Stärkung von Belarus erweitert. Neu dürfen beispielsweise keine Halbleiterbauelemente oder elektronische Schaltungen nach Belarus exportiert werden.

Schliesslich wurden die bestehenden Ausfuhrverbote für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use Güter) sowie für Güter zur militärischen und technologischen Stärkung von Belarus an die für Russland geltenden Ausfuhrverbote angepasst. Konkret werden die bis anhin geltenden Ausnahmen für die Gewährleistung der Cyber- und Informationssicherheit von Personen und Unternehmen in Belarus neu einer Bewilligungspflicht unterstellt. Mit der Übernahme dieser Massnahme will der Bundesrat sicherstellen, dass keine strategischen Güter missbräuchlich nach Belarus gelangen.

Mit dem heutigen Entscheid führt der Bundesrat die enge Partnerschaft der Schweiz und der EU im Sanktionsbereich fort.


Weiterführende Informationen

Massnahmen gegenüber Belarus
Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus


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