Thematische Sanktionen: Bundesrat hält an bisheriger Praxis fest

Medienmitteilung, 30.08.2023

Der Bundesrat hat am 30. August 2023 beschlossen, die von der EU im Rahmen der Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte im Zusammenhang mit den Fällen Nawalny und Kara-Murza verhängten Massnahmen nicht zu übernehmen. Er wird auch in Zukunft von Fall zu Fall über die Übernahme von thematischen Sanktionen der EU entscheiden.

Die EU hat am 5. Juni 2023 neun Personen auf die Liste der natürlichen Personen und Organisationen gesetzt, die im Rahmen der Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte sanktioniert werden. Diese Personen waren in die Verhaftung und Verurteilung des Demokratieaktivisten Wladimir Kara-Murza involviert, die aus politischen Gründen erfolgte. Am 20. Juli 2023 hat die EU weitere zwölf Personen und fünf Organisationen in diese Liste aufgenommen, weil sie insbesondere für die politisch motivierten Urteile gegen Wladimir Kara-Murza und den Oppositionellen Alexej Nawalny verantwortlich sind.

Nach einer Güterabwägung gestützt auf verschiedene aussenpolitische und rechtliche Kriterien entschloss sich der Bundesrat zum Verzicht auf die Übernahme dieser Sanktionen.  


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