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Medienmitteilung, 10.04.2025

An seiner Sitzung vom 9. April 2025 hat der Bundesrat das EU-Programmabkommen (EUPA) und die dazugehörigen Protokolle in den Bereichen Bildung, Forschung, Innovation und Gesundheit gutgeheissen. Ausserdem hat er Bundesrat Guy Parmelin ermächtigt, dieses Abkommen zu unterzeichnen. Die Unterzeichnung wird eine rückwirkende Assoziierung per 1. Januar 2025 an Horizon Europe, dem Euratom-Programm und dem Digital Europe Programme ermöglichen. Das Abkommen tritt mit der Ratifizierung des Pakets Schweiz-EU in Kraft.

Bundesrat Guy Parmelin während einer Medienkonferenz des Bundesrates über die Gutheissung und vorläufige Anwendung des EU-Programmabkommens
Bundesrat Guy Parmelin während einer Medienkonferenz des Bundesrates über die Gutheissung und vorläufige Anwendung des EU-Programmabkommens © Keystone

Das EU-Programmabkommen (EUPA) regelt die Teilnahme der Schweiz an EU-Programmen, darunter Horizon Europe, Euratom, ITER, Digital Europe, Erasmus+ und EU4Health. Es legt auch den Grundstein für eine mögliche künftige Teilnahme an anderen EU-Programmen.

Das EUPA tritt mit der Ratifizierung im Rahmen des Pakets Schweiz-EU in Kraft, kann aber nach seiner Unterzeichnung bereits vorläufig angewendet werden. Die Schweiz und die EU haben das Abkommen am 2. April 2025 in Brüssel paraphiert; die Unterzeichnung ist für November 2025 vorgesehen. Diese ermöglicht eine rückwirkende Assoziierung per 1. Januar 2025 an Horizon Europe, dem Euratom-Programm und dem Digital Europe Programme. Sie soll somit vor der Unterzeichnung der restlichen Elemente des Pakets Schweiz-EU erfolgen. Das EUPA bleibt aber trotzdem Teil dieses Pakets für die Vernehmlassung, die Botschaft und die parlamentarische Beratung.

Damit erhalten Forschende und Innovatoren, die seit Anfang 2025 im Rahmen einer Übergangsregelung wieder Zugang zu fast allen Ausschreibungen dieser Programme haben, ihre Projektkosten von der Europäischen Kommission finanziert. Die Schweiz wird dafür ihren Pflichtbeitrag für die Teilnahme am Programmjahr 2025 an die EU überweisen.

Das EUPA soll nach seiner Unterzeichnung bis zur Ratifizierung oder längstens bis zum 31. Dezember 2028 vorläufig angewendet werden. Dies ermöglicht eine rasche Assoziierung an die laufende Programmgeneration im Bereich Forschung und Innovation 2021-2027. Eine Beteiligung der Schweiz an Erasmus+ ist gemäss EUPA ab 2027 möglich. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel wird der Bundesrat den eidgenössischen Räten im Rahmen der Botschaft zum Gesamtpaket CH-EU beantragen. Eine Beteiligung am Programm EU4Health ist mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsabkommens im Rahmen des Gesamtpakets vorgesehen.

Die Paraphierung der restlichen Elemente des Pakets Schweiz-EU durch die Chefunterhändler (sowie seitens der Schweiz auch durch die Co-Verhandlungsführenden aus den zuständigen Ämtern) ist im Mai 2025 in Bern vorgesehen und die Eröffnung der Vernehmlassung durch den Bundesrat vor dem Sommer. 


Weiterführende Informationen

Horizon-Paket 2021–2027
Erasmus+
ITER
Gesundheitsabkommen Schweiz-EU
Teilnahme an EU-Programmen


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