Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die Europäische Union gegründet. Die Europäischen Gemeinschaften bildeten den ersten von drei Pfeilern. Neu hinzu kam als zweiter Pfeiler eine gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik und als dritter Pfeiler eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Die Verträge von Nizza und Amsterdam entwickelten das bestehende Vertragswerk weiter, auch im Hinblick auf die bevorstehende Osterweiterung.
1989 kam es unerwartet zu einer grundlegenden Wende auf dem europäischen Kontinent: Ungarn öffnete seine Grenzen gegen Westen und im geteilten Berlin fiel die Mauer. 1991 schliesslich löste sich die Sowjetunion auf. Nach dem Ende des Kalten Krieges und der Wiedervereinigung Deutschlands wurde 1992 mit dem Maastrichter Vertrag die Europäische Union geschaffen: Neben den Europäischen Gemeinschaften, dem sogenannten ersten Pfeiler, wurden ein zweiter Pfeiler der gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik (GASP) und ein dritter Pfeiler über eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres hinzugefügt. Im ersten Pfeiler wurden die Entscheide der EG hauptsächlich nach dem Prinzip des qualifizierten Mehrs getroffen. Beim zweiten und dritten Pfeiler hingegen handelte es sich um eine zwischenstaatliche Zusammenarbeit, wobei Entscheide einstimmig gefasst wurden.