Im Rahmen des Erweiterungsbeitrags unterstützt die Schweiz autonom die Entwicklung der zehn Staaten, die 2004 der EU beigetreten sind. Übergeordnetes Ziel ist die Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede in der erweiterten EU. Die Schweiz leistet damit einen wichtigen Beitrag zu mehr Stabilität und Sicherheit auf dem ganzen Kontinent.
Rechtsgrundlage für den Erweiterungsbeitrag ist das Osthilfegesetz[1], welches das Stimmvolk am 26. November 2006 angenommen hatte. Den entsprechenden Rahmenkredit für die finanzielle Unterstützung von Projekten in Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern hatte das Parlament im Juni 2007 gutgeheissen. Am 14. Juni 2007 begann die Periode, während welcher Projektverpflichtungen eingegangen werden konnten.
[1] 974.1: Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, Datum des Inkrafttretens: 1. Juni 2007
Wichtigste Ergebnisse der Verpflichtungsperiode
- Jedes der genehmigten Projekte verfolgt eines der von der Schweiz festgelegten Ziele zum Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der erweiterten EU: Förderung des Wirtschaftswachstums und Verbesserung der Arbeitsbedingungen (48 Projekte), Erhöhung der sozialen Sicherheit (36), Schutz der Umwelt (58), Erhöhung der öffentlichen Sicherheit (39) und Stärkung der Zivilgesellschaft (12); 17 Projekte wurden für Projektvorbereitung und technische Hilfe genehmigt.
- Während der fünfjährigen Verpflichtungsperiode, die am 14. Juni 2012 zu Ene gegangen ist, wurden auf Grundlage von Rahmenverträgen mit den einzelnen Staaten Projekte ausgearbeitet. Die Schweiz hat in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern vor Ort die Projekte evaluiert. 210 Projekte hat die Schweiz definitiv genehmigt.
- Die eingegangen Projekte wurden jeweils von der Schweiz auf ihre Nachhaltigkeit und Zweckmässigkeit eingehend geprüft.
- Insgesamt unterstützt die Schweiz Projekte im Umfang von 950 Millionen Schweizer Franken. 50 Millionen Schweizer Franken stehen für den administrativen Aufwand der Schweiz bis 2017 zur Verfügung.Auf die Verpflichtungsperiode folgt nun die sogenannte Umsetzungsphase, während der die vereinbarten Projekte durchgeführt und abgeschlossen werden müssen. Diese Periode endet am 14. Juni 2017.
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Der Schweizer Erweiterungsbeitrag
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