Für Kirgisistan:
Alle Urkunden und Gerichtsurteile sind mit einer Apostille zu beglaubigen, in eine der offiziellen Sprachen der Schweiz zu übersetzten und notariell zu beglaubigen +3 notariell beglaubigten Kopien davon.
Das Original der Geburtsurkunde, die in der ehemaligen UdSSR bis 1991 ausgestellt wurde, ist nicht zulässig.
Ein Originalduplikat muss am Geburtsort oder bei der Zentralen Staatlichen Meldebehörde (ZAGS) angefordert werden.
Dieses Dokument muss den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den genauen Geburtsort, einschließlich der Stadt, und die vollständigen Angaben zu den Eltern enthalten. Wichtig ist auch, dass das Original der Geburtsurkunde, nicht die Kopie der Geburtsurkunde, anschließend im Justizministerium apostilliert wird. Anschliessend müssen alle kirgisischen Dokumente von einem offiziellen Übersetzer in eine Schweizer Landessprache übersetzt werden.
Die Person kann einen Dritten beauftragen oder einen örtlichen Rechtsanwalt ermächtigen, die Geburtsurkunde bei den örtlichen Behörden zu besorgen
Wie erhält man in Kirgisistan ein Duplikat der Geburtsurkunde?
Wenn der Bürger volljährig ist, muss er sich mit einer ID-Karte/Ausweis an das Standesamt (ZAGS) wenden, bei dem die Geburtsurkunde zuerst ausgestellt wurde; wenn der Bürger minderjährig ist, ist die Anwesenheit eines Elternteils mit einem ID-Pass erforderlich, um ein Duplikat der Geburtsurkunde zu erhalten.
In Kirgisistan werden Geburtsurkunden nur einmal ausgestellt.
Die Duplikate können im Falle eines Verlusts ausgestellt werden
Die Gebühren müssen in bar in KGS Soms bezahlt werden.
Mit Antrag für die Niederlassung in der Schweiz:
- 3 ausgefüllte und unterzeichnete Anträge für Visa des Typs D
- 3 Passfotos
- "Zusätzliche Informationen" ausgefüllt und unterzeichnet durch die in der Schweiz wohnhafte Person.
Um einen Termin zu vereinbaren schicken Sie eine E-Mail an bishkek.visa@eda.admin.ch