Studieren in der Schweiz

Um in der Schweiz studieren zu können, brauchen Sie eine Aufnahmebestätigung der von Ihnen gewählten Schule. Mit dieser können Sie je nach Ihrer Staatsangehörigkeit in einem Kanton eine Aufenthaltsbewilligung oder bei der für Ihr Wohnsitzland zuständigen Schweizer Auslandsvertretung ein Visum beantragen.

Foto von Studierenden im Rolex Learning Center in Lausanne
Studierende im Rolex Learning Center der EPFL in Lausanne. © EDA, Präsenz Schweiz

Wenn Sie mexikanischer Staatsbürger/In sind und in der Schweiz studieren möchten, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer ausgewählten Universität in der Schweiz betreffend die Gültigkeit/Anerkennung Ihres Abschlusses.
  • In Übereinstimmung mit dem Haager Übereinkommen können Sie Ihren Abschluss beim mexikanischen Innenministerium der Bundesregierung in der Dirección de Coordinación Política con los Poderes de la Unión in der Calle Río Amazonas Número 62, planta baja, Col. Cuauhtémoc, Alcaldía Cuauhtémoc, Código Postal 06500 apostillieren lassen. Mexiko-Stadt. Telefon +5255 5093 3000, Durchwahl 35036 oder 35050.

Die Schweizerische Botschaft erstellt keine Übersetzungen und apostilliert keine Übersetzungen.

Anerkennung mexikanischer Abschlüsse und Diplome in der Schweiz

Um eine Ausbildung oder ein Studium in der Schweiz beginnen zu können ist es wichtig zu wissen, ob das mexikanische Diplom/Abschlüsse in der Schweiz anerkannt wird.

In der Schweiz gibt es keine zentrale Stelle für die Validierung und Anerkennung von ausländischen Diplomen. Nachstehend einige Kontakte von Ämter welche für die verschiedenen Ausbildungen/Bereiche zuständig sind:

  • Studienausweise Baccalaureate Diplome
  • Eine unverbindliche Liste der von Hochschulen, Universitäten und Fachhochschulen anerkannten Diplome finden Sie auf der Website von Swissuniversities.
  • Berufliche Bildung und Hochschulbildung mit praktischen Fähigkeiten: Zu ausländische Diplome, die mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (Grundausbildung), dem Berufsmaturazeugnis, dem Fachhochschuldiplom usw. vergleichbar sind finden sie Informationen auf der Webseite vom SBFI.
  • Universitätsabschlüsse im medizinischen Bereich: Bundesamt für Gesundheit BAG
  • Pädagogische Berufe: Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren – EDK
  • Universitätsabschlüsse: Swissuniversities

Praktika oder Sommerprogramme

Mehrere Schweizer Universitäten oder Forschungszentren bieten Praktika, Sommerprogramme oder Forschungsprogramme an wie zum Beispiel (Liste nicht abschliessend, ohne Gewähr):

Careers at CERN

EPFL – Excellence Research Internship Program

ETH Student Summer Research Fellowship

Summer schools of the University of St. Gallen

Geneva Summer Schools

Schulen in der Schweiz

Wenn Sie auf der Suche nach einer Schule für Ihre Kinder sind oder sie für die Sommerferien in die Schweiz schicken möchten, bietet der Verband der Privatschulen weitere Informationen über ihr Angebot:

Netzwerk Schweizerschulen im Ausland Educationsuisse

Berufsberatung

Aufnahmegesuch

Kontaktieren Sie fristgerecht die von Ihnen gewählte Schule oder Hochschule. Die meisten Hochschulen akzeptieren auch Online-Bewerbungen. Einschicken müssen Sie vor allem das Original oder eine beglaubigte Kopie des Zulassungsausweises (Maturität, Abitur etc.) und ein aktuelles Passbild.

Studying in Switzerland

Einreise und Aufenthalt

Als EU/EFTA-Staatsangehörige melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Gemeindebehörde (Einwohnerdienste, Einwohnerkontrolle) Ihres Wohnortes an und beantragen die Aufenthaltsbewilligung.

Nötig sind dazu folgende Dokumente:

  • Persönliches Aufenthaltsgesuch
  • Gültiges heimatliches Reisedokument
  • Aufnahmebestätigung der Hochschule(Immatrikulationsbestätigung)
  • Nachweis, dass die finanziellen Mittel für das Studium gesichert sind (z.B. eine Bestätigung einer in der Schweiz zugelassenen Bank)
  • Nachweis einer Wohnadresse Ihres Aufenthaltsortes
  • Zwei Passfotos

Übrige ausländische Studierende - nicht der EU/EFTA angehörend - setzen sich mit der für Ihr Wohnsitzland zuständigen Schweizer Auslandsvertretung in Verbindung und stellen dort einen Visumsantrag. Wird dem Begehren durch die zuständige Migrations- oder Fremdenpolizeibehörde entsprochen, sind die Voraussetzungen für die Einreise und den studienbedingten Aufenthalt erfüllt.

Studierende ausserhalb der EU/EFTA, die nicht visumpflichtig sind, erkundigen sich über die Einreise- und Aufenthaltsformalitäten bei der für ihr Wohnsitzland zuständigen schweizerischen Auslandsvertretung.

Stipendien

Die Schweizerische Eidgenossenschaft gewährt über die Eidgenössische Stipendienkommission für ausländische Studierende (ESKAS) verschiedene Typen von postgraduierten Stipendien für ausländische Forschende aller Fachrichtungen sowie zum Teil für ausländische Kunstschaffende.

Stipendien für ausländische Studierende