Im Prinzip sind folgende Unterlagen der zuständigen Schweizer Vertretung vorzulegen:
- Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde (Original oder Fotokopie)
- Internationaler Reisepass, der mindestens drei Monate über das Datum der Wiederausreise aus dem Schengenraum hinaus gültig ist, mindestens zwei leere Seiten aufweist und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde (Original+Fotokopie).
- Nationaler Pass: der Antragssteller hat das Original zu präsentieren und eine Kopie des internen Passes zu unterbreiten.
- Passbild
- Visumgebühr
Sollte Ihr Aufenthalt in der Schweiz nicht länger als 90 Tage dauern, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Vertretung in Verbindung.