Gültig am:
Publiziert am: 10.07.2024

Diese Reisehinweise sind überarbeitet worden. Die Einschätzung der Lage ist unverändert gültig.


Reisehinweise für Marokko

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Marokko kann grundsätzlich als stabiles Land betrachtet werden.

Streiks und Demonstrationen, vor allem in den Grossstädten, sind jederzeit möglich. Vereinzelte gewalttätige Auseinandersetzungen können dabei nicht ausgeschlossen werden. In den betroffenen Gebieten kann es zu Strassenblockaden kommen.

Trotz erhöhter Sicherheitsmassnahmen besteht im ganzen Land das Risiko von terroristischen Akten. Die marokkanischen Sicherheitsbehörden melden regelmässig die Aushebung von Terrorzellen.

In Teilen der Sahara und des Sahels besteht das Risiko von Entführungen. Bisher waren in Marokko keine Entführungen zu beklagen. Beachten Sie dennoch folgende Informationen:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während einer Reise in den Medien über die aktuelle Lage. Meiden Sie Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art. Verzichten Sie auf Besuche der ärmeren Quartiere der Grossstädte. Beachten Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und der Reiseveranstalter.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Rifgebirge
Spannungen und Demonstrationen können nicht ausgeschlossen werden. Es kann zu Übergriffen durch Kriminelle kommen, die in die lokale Drogenproduktion und den Drogenhandel involviert sind.
Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten und verzichten Sie auf nächtliche Autofahrten.

Grenzgebiet zu Algerien
Das Risiko von Entführungen kann nicht ausgeschlossen werden. Die Grenze zu Algerien ist geschlossen. Unternehmen Sie Reisen ins Grenzgebiet zu Algerien ausschliesslich in Begleitung einer ortskundigen Reiseleitung und vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist. Von Wassersportaktivitäten in dieser Region wird abgeraten. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Sahara
In grossen Teilen der Sahara sind bewaffnete Banden und islamistische Terroristen aktiv, die vom Schmuggel und von Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Das Entführungsrisiko ist in einigen Gebieten der Sahara und der Sahelzone hoch und nimmt noch zu.
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Westsahara
Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die Westsahara wird abgeraten.
Die Schweiz hat unter Umständen nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise.

Das umstrittene Gebiet der Westsahara, erstreckt sich südlich der marokkanischen Stadt Tarfaya bis zur mauretanischen Grenze. Es wurde bis 1976 von Spanien verwaltet. Seither wird es sowohl von Marokko als auch von der Organisation Frente Polisario beansprucht. Die Mission der Vereinten Nationen MINURSO überwacht den Waffenstillstand zwischen den beiden Parteien. Auf beiden Seiten der Demarkationslinie (Sandwall) sind diverse Minenfelder vorhanden. Das Risiko von Entführungen kann nicht ausgeschlossen werden.

Die Lage in der Westsahara ist gespannt. In El Guerguerat an der Grenze zu Mauretanien und entlang der Demarkationslinie ist es wiederholt zu Scharmützeln zwischen marokkanischen Truppen und Einheiten der Frente Polisario gekommen, die auch zivile Opfer gefordert haben. Mit weiteren Ereignissen dieser Art muss gerechnet werden.

Falls Sie aus zwingenden Gründen in die Westsahara reisen müssen: Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Halten Sie sich ausschliesslich an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Kleinkriminalität gibt es auch in den Touristenzentren. Entreiss- und Trickdiebstähle werden oft durch kleinere Kinder und Jugendliche verübt. Vereinzelt sind auch Vergewaltigungen von ausländischen Frauen und bewaffnete Überfälle gemeldet worden.

Beachten Sie im ganzen Land unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente und Wertsachen im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel).
  • Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge.
  • Benutzen Sie vorzugsweise bewachte Campingplätze, wenn Sie mit Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil unterwegs sind.
  • Benutzen Sie nur offiziell markierte Taxis.
  • Unternehmen Sie Trekkings und Wanderungen in Begleitung einer staatlich anerkannten Reiseleitung und vorzugsweise in grösseren Gruppen.
  • Frauen wird empfohlen, sich in Gruppen zu bewegen, sich zurückhaltend zu verhalten und wenig besuchte und isoliert gelegene Strände, Parks etc. zu meiden.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor.

Verkehr und Infrastruktur

Am 8. September 2023 hat ein Erdbeben mit Epizentrum südwestlich von Marrakesch massive Schäden angerichtet und tausende von Todesopfer und Verletzte gefordert. Am schwersten betroffen waren die Altstadt von Marrakesch und Taroudant sowie die Gebiete im Atlasgebirge. Die Instandstellung der Infrastruktur wird längere Zeit in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich vor Reisen in die betroffenen Regionen bei Ihrem Reiseveranstalter, einer ortansässigen Kontaktperson oder bei den lokalen Behörden über die Durchführbarkeit der Reise.

Die Nationalstrassen sind im Allgemeinen in gutem Zustand. Das hohe Verkehrsaufkommen, das undisziplinierte Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, schlecht gewartete Fahrzeuge sowie streunende Tiere bilden jedoch ein erhebliches Unfallrisiko. Achten Sie bei lokalen Verkehrsmitteln auf den verkehrstüchtigen Zustand des Fahrzeuges (z.B. bei Überlandbussen und Mietautos). Lassen Sie grösste Aufmerksamkeit walten und verzichten Sie auf nächtliche Fahrten ausserhalb der Städte.

Fahrten in die Wüste abseits der asphaltierten Strassen sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Lassen Sie sich bei Touren jeder Art in abgelegenen Gebieten von einer ortskundigen und vertrauenswürdigen Reiseleitung begleiten, also auch beim Biken, Wandern etc. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Einreise mit einem Fahrzeug: Bei der Einreise wird das einzuführende Fahrzeug elektronisch erfasst und im Pass eingetragen. Es muss deshalb unbedingt von derselben Person wieder ausgeführt oder verzollt werden. Dies gilt auch, wenn es aufgrund eines irreparablen Schadens verschrottet werden muss. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise bei der marokkanischen Botschaft in Bern oder auf der Internetseite der marokkanischen Zollverwaltung über die genauen Bestimmungen.
La Douane marocaine

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge nach Ceuta und Melilla kurzfristig geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Beleidigungen der Monarchie sowie des Staates; dazu gehören auch Respektlosigkeit gegenüber der Nationalflagge und dem Geld, dies ebenfalls über die sozialen Medien.
  • gleichgeschlechtliche und aussereheliche Beziehungen.
  • der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit, mit Ausnahme von lizenzierten Hotels und Restaurants.
  • das Fotografieren von uniformierten Personen sowie von Einrichtungen der Armee und der Polizei.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, mangelhafte Hygiene und medizinische Versorgung etc.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an, die je nach Region und Ort unterschiedlich sein können. Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Während des Fastenmonats Ramadan und an religiösen Orten sind besondere Regeln und Vorschriften zu beachten.

Im Falle einer Heirat zwischen Ausländer/in und Marokkaner/in muslimischen Glaubens ist den islamischen Verhaltensregeln und den marokkanischen Gesetzen besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Naturbedingte Risiken

Das Land ist geprägt von verschiedenen Zonen mit teils extremen geologischen und klimatischen Bedingungen, in denen die Witterungsverhältnisse rasch ändern können.

Starke Regenfälle können kleine Bergbäche und ausgetrocknete Flussbette in der Wüste innert kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln.

Marokko befindet sich in einem Erdbebengebiet. Am 8. September 2023 hat ein Erdbeben mit Epizentrum südwestlich von Marrakesch massive Schäden angerichtet und tausende von Todesopfer und Verletzte gefordert.
Merkblatt Erdbeben

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Im Sommer besteht vor allem im Norden vielerorts Waldbrandgefahr.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Direction générale de la protection civile

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Rabat.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grossen Städte ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Die Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie oder eine Vorschusszahlung.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Zollvorschriften: Douane marocaine

Notruf Polizei: 190 (Nationalpolizei) und 177 (königliche Gendarmerie)
Notfallnummer für Krankenwagen und Feuerwehr: 150

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Marokko
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.