Gebühren
Die Gebühren richten sich nach Artikel 46 bzw. Anhang 2 der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG, SR 143.11). Die zuständige Schweizer Vertretung legt fest, in welcher Währung sie erhoben werden.
Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Anpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.
Visa
Pass und Identitätskarte
Die Gebühren richten sich nach Artikel 46 bzw. Anhang 2 der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG, SR 143.11). Die zuständige Schweizer Vertretung legt fest, in welcher Währung sie erhoben werden.
Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Anpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.