Wo soll ich mein Gesuch für ein Schengen-Visum einreichen?

Mein Wohnort Mein Visumantrag ist einzureichen bei:
Kosovo Botschaft der Schweiz in Pristina
(siehe Kontaktformular und Anleitung in der rechten Spalte)

Biometrische Daten / Persönliches Erscheinen

Wenn Ihre Fingerabdrücke noch nicht erfasst wurden, ist ein persönliches Erscheinen bei der Beantragung eines Schengen-Visums zwingend erforderlich.
Wurden Ihre Fingerabdrücke bereits früher (innerhalb der letzten 5 Jahre) erfasst und wurde ein Visum mit dem Vermerk „VIS“ erteilt, müssen bei zukünftigen Visumanträgen keine neuen Fingerabdrücke abgegeben werden und ein persönliches Erscheinen ist nicht zwingend erforderlich.
Sollten die zuvor erfassten Fingerabdrücke jedoch von unzureichender Qualität sein, müssen Sie dennoch persönlich erscheinen, um neue Fingerabdrücke abzugeben.

Vertretungsabkommen

Wenn ein Staat in einem bestimmten Land oder einer Region keine eigene Visastelle hat, kann die Erteilung eines Schengen-Visums einem anderen Schengen-Staat im Rahmen eines Abkommens zwischen den betreffenden Ländern übertragen werden.
Das Abkommen ermöglicht es der benannten Vertretung, Schengen-Visumanträge eigenständig zu bearbeiten, ohne Rücksprache mit dem vertretenen Staat halten zu müssen.

Durch die Schweiz vertretene Schengen-Staaten: Liechtenstein, Österreich, Belgien, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande.

Staatsbürger, welche - für kurzfristige Aufenthalte in einem dieser Länder oder in der Schweiz - ein Schengen-Visum benötigen, müssen ihren Antrag bei der Schweizerische Botschaft in Pristina einreichen.