Gültig am:
Publiziert am: 21.03.2024

Das Kapitel Verkehr und Infrastruktur ist ergänzt worden (Grenzübergänge).


Reisehinweise für Oman

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land ist grundsätzlich stabil. Es ist jedoch zu bedenken, dass sich in Anbetracht der komplexen Verhältnisse in der Region die Lage plötzlich ändern kann.

Demonstrationen können vorkommen und verlaufen in der Regel friedlich.

Das Risiko von Anschlägen kann nicht ausgeschlossen werden, zumal verschiedene terroristische Organisationen den Golfstaaten regelmässig mit Anschlägen drohen. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage im Land und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Jemen: Die Sicherheitslage im Grenzgebiet ist aufgrund des bewaffneten Konflikts in Jemen gespannt. Zudem sind in dieser Gegend einige Minenfelder vorhanden. Erkundigen Sie sich vor Reisen ins Grenzgebiet zu Jemen bei den lokalen Behörden über die Sicherheitslage. Halten Sie sich strikt an die häufig befahrenen Strassen.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Im Indischen Ozean ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen, vereinzelt auch in den omanischen Gewässern. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Auf Überlandstrassen ist wegen streunendem Vieh (Kamele, Ziegen, Schafe) grösste Aufmerksamkeit geboten. Unternehmen Sie Fahrten in die Wüste abseits der asphaltierten Strassen ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Bei Verkehrsunfällen sollte die Polizei informiert und die Position der Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht geändert werden, denn dies kann als Eingeständnis der Schuld gewertet werden.

Die Sicherheitsvorkehrungen der Schiffsverbindungen sind teilweise mangelhaft. Lassen Sie deshalb bei der Wahl dieser Transportmittel Vorsicht walten, insbesondere bei älteren Ausflugsbooten oder Fähren.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Alkohol am Steuer (0 Promille), Alkoholkonsum und Trunkenheit in der Öffentlichkeit.
  • aussereheliche Beziehungen und gleichgeschlechtliche Handlungen sowie aussereheliche Schwangerschaften. Bei Sexualdelikten muss das Opfer je nach Sachverhalt nachweisen, dass es nicht selbst gegen die Rechtsordnung verstossen hat.
  • anstössiges Verhalten und Zärtlichkeiten zwischen erwachsenen Personen in der Öffentlichkeit.
  • die Beleidigung und öffentlich geäusserte Kritik des Sultans oder des Staates (auch in den sozialen Medien).
  • die Beleidigung und öffentlich geäusserte Kritik der islamischen Religion und ihrer Propheten (auch in den sozialen Medien).
  • Äusserungen gegenüber Staatsangestellten oder Zivilpersonen, die als beleidigend empfunden werden. Dies gilt sowohl in der Öffentlichkeit als auch im privaten Rahmen.
  • während des Ramadans tagsüber in der Öffentlichkeit (auch im eigenen Auto) essen, trinken und rauchen.
  • das Fotografieren von uniformierten Personen und militärischen Einrichtungen.
  • der Einsatz von funkferngesteuerten Drohnen ohne Bewilligung der omanischen Behörden. Zuwiderhandlungen werden mit hohen Bussen und Haftstrafen bis zu einem Jahr geahndet.
  • Verstösse gegen die Privatsphäre wie zum Beispiel das Fotografieren von Personen oder Personengruppen ohne deren Einverständnis.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Für grosse Mengen oder Handel kann selbst die Todesstrafe verhängt werden. Auch für gewisse andere Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden.

Im Falle eines laufenden Gerichtsverfahrens gegen ausländische Staatsangehörige kann diesen die Ausreise untersagt werden, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Dies trifft unter anderem bei Verkehrsunfällen mit Todesopfern oder Verletzten zu sowie bei finanziellen Streitigkeiten.

Kulturelle Besonderheiten

Oman ist ein muslimisches Land. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Bei heftigen Regenfällen können sich ausgetrocknete Bachbette (Wadis) in kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln, die immer wieder Todesopfer fordern. Vor allem in den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse rasch ändern. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Im Sommer kommen vereinzelt Wirbelstürme vor.

Erdbeben kommen vor. Tsunami, die durch Erdbeben im asiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Oman erreichen.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Evakuierungen) sowie der lokalen Bevölkerung.
Directorate General of Meteorology

World Meteorological Organization

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Maskat.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet. Krankenhausrechnungen müssen vor Verlassen des Landes beglichen werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon, die auch den Einreisestempel einschliesst).

Aufgrund des bewaffneten Konflikts im Nachbarland Jemen ist bei Überlandfahrten im ganzen Land vermehrt mit Strassenkontrollen durch Polizei/Militär zu rechnen.

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 9999
Royal Oman Police

Omanische Zollvorschriften: Directorate General of Customs

Ministry of Health Oman: Medication and Travel

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Riad, Saudi-Arabien

Schweizer Botschaft in Oman

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Foreign Ministry of Oman: entry visas

Royal Oman Police: e-Visa

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.