Gültig am:
Publiziert am: 24.09.2024

Diese Reisehinweise sind überprüft und mit redaktionellen Änderungen publiziert worden.


Reisehinweise für Slowakei

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen in die Slowakei gelten grundsätzlich als sicher.

Aufgrund der anhaltenden militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine bleiben die Spannungen in der Region hoch.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in der Slowakei nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. 

Kriminalität

Taschen- und Autodiebstähle sind insbesondere in Bratislava und anderen touristischen Gebieten relativ häufig. Dabei werden oft auch Reisedokumente gestohlen. Es wird empfohlen, folgende Vorsichtsmassnahmen zu beachten:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Meiden Sie nachts verlassene Quartiere.
  • Benutzen Sie bewachte Parkplätze.
  • Nehmen Sie in Diskotheken und Nachtklubs keine Getränke oder Speisen von Unbekannten an und lassen Sie Ihre Getränke nicht unbeaufsichtigt. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um Opfer zu berauben.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich.

Verkehr und Infrastruktur

Mit Ausnahme der Autostrassen und -bahnen sind die Strassen teilweise mangelhaft unterhalten.

Die Nutzung von Autobahnen und einigen Schnellstrassen ist gebührenpflichtig.
Vignette

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz (Eisenbahn und Busse).
Slovakrail

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind schlechter als in der Schweiz.

Naturbedingte Risiken

Im Sommer besteht mancherorts Waldbrandgefahr.

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
Slovak Hydrometeorological Institute
(Wetter, Information bei Überschwemmungen)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in der Slowakei.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Personen, die sich länger als 10 Tage in der Slowakei aufhalten, müssen sich bei der zuständigen Polizeistelle anmelden. Hotels übernehmen in der Regel die Meldepflicht für ihre Gäste. Falls Sie nicht in einem Hotel logieren, müssen Sie oder Ihre Gastgeberin/Ihr Gastgeber die Formalitäten selbst erledigen. Informationen zu den Meldevorschriften und den zuständigen Meldestellen erhalten Sie beim slowakischen Innenministerium und der Botschaft der Slowakei in Bern.
Innenministerium der Slowakei

Botschaft der Slowakei in Bern

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 112

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Wien, Österreich
Schweizer Botschaft in der Slowakei
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.