Die Gebühren richten sich nach Artikel 46 bzw. Anhang 2 der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG, SR 143.11). Die zuständige Schweizer Vertretung legt fest, in welcher Währung sie erhoben werden.
Gebühren
Pass und Identitätskarte werden separat versandt (andere Produktionsstätten).
*Die Versandkosten decken den Versand von der Produktionsstätte in der Schweiz bis zur Schweizer Vertretung im Ausland oder bis zum Inhaber bzw. zur Inhaberin des Ausweises mit Aufenthaltsort im Ausland.
Alle Gebühren müssen anlässlich des Termins bezahlt werden. Zahlungen mit Debit- oder Kreditkarten (ohne American Express) möglich.
Pässe und Identitätskarten werden separat versandt (verschiedenen Produktionsstätten).
Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Anpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.
Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG; SR 143.11).